17. 10. 2019 Was ist der Unterschied zwischen Extinction Rebellion und Identitärer Bewegung?

Vorauszuschicken ist, dass der Verfasser dieser Zeilen weder Verbindungen zu Extinction Rebellion (Rebellion gegen das Aussterben =XR) noch zur Identitären Bewegung (IB)  hat oder gar deren Mitglied ist. Aber die ungleiche Behandlung und die Vorgehensweise des Verfassungsschutzes sind schon einer Betrachtung wert.

Was ist der Unterschied zwischen beiden? Beide sind als NGO´s Organisationen, die aus der Mitter der Bevölkerung gegründet worden sind und sich mit ihren Aktivisten öffentlich für ihre Ziele einsetzen. Nach hiesigen Erkenntnissen werden sie finanziell nicht vom Staat oder seinen Organisationen oder von Parteistiftungen unterstützt

Extinction Rebellion ist eine linksgrüne Bewegung, die vor Jahren in Großbritannien gegründet wurde und sich parallel zu Fridays for Future für das Klima und die Umwelt einsetzt. Nach eigenen Angaben „ist sie eine internationale gesellschaftspolitische Bewegung mit dem Ziel, den für das Klima nötigen umfassenden und tiefgreifenden Wandel herbeizuführen. Damit wollen die Anhänger das Risiko der Auslöschung der Menschheit und des Kollapses unserer Ökosysteme verkleinern“.
Auf ihrer Website legen sie mehrfach großen Wert darauf, dass sie „gewaltfrei“ sind. Als Verantwortliche werden zwei Personen aus Großbritannien (?) ohne Anschrift aufgeführt.

XR ist in der Vergangenheit vor allem dadurch aufgefallen, dass Straßen, Kreuzungen oder bevorzugt Brücken besetzt wurden, um auf ihre Ziele aufmerksam zu machen.

Die Identitäre Bewegung (IB) hat sich ein bisschen als Gegenstück zu Greenpeace gegründet und  „fordert eine Welt der Vielfalt, Völker und Kulturen. Die Bewahrung unserer ethnokulturellen Identität muss als Grundkonsens und als Grundrecht in der Gesellschaft verankert werden.“ Sie wendet sich also u.a. gegen die ungeregelte Einwanderung der Flüchtlinge. Außerdem fordert sie wieder ein gesundes Verhältnis zu Patriotismus und Heimatliebe sowie echte Meinungsfreiheit.
Auf ihrer Website, auf der die Akteure mit Foto und Namen öffentlich zu sehen sind, legt sie mehrfach großen Wert darauf, dass ihre Aktionen gewaltfrei sind.

Wie bei Greenpeace stellen sich Ihre Aktivitäten in der Regel als Flashmobs oder Transparentaktionen dar, um auf ihre Ziele aufmerksam zu machen.

 Aber im Gegensatz zu XR wird die Identitäre Bewegung vom Verfassungsschutz beobachtet.

Lt. Verfassungsschutzbereich 2018 „spielen die Werte Heimat, Freiheit und Tradition im Selbstverständnis der IB als Teil einer europaweiten patriotischen Jugendbewegung eine große Rolle. Die IB verfolgt das Ziel, mit gemeinschaftlichen Aktivitäten und kulturellen sowie politischen Bildungsangeboten für diese Werte einzutreten. So veranstaltete die IB unter anderem eine Flashmob-Aktion in Berlin am 13. Oktober 2018, zeigte in Bautzen (Sachsen) am Abend des 3. November 2018 während einer öffentlichen Veranstaltung ein Transparent mit der Aufschrift „UN-MIGRATIONSPAKT STOPPEN“ und führte am 18. November 2018 eine öffentliche Kundgebung in Bonn zu diesem Thema durch.“

Hier sei angemerkt, dass ein großer Teil der Bevölkerung und auch der geistigen Elite unseres Landes große Probleme mit dem Migrationspakt hatte und seinerzeit öffentlich dagegen Stellung bezogen hat. Ist das ein Grund, vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden? Zumal von den Befürwortern in der Regierung offensichtlich mit unwahren Behauptungen argumentiert wurde.[1]

Und nun fragt sich der geneigte Leser, was denn der Unterschied zwischen diesen beiden, nach eigenen Angaben gewaltfreien Organisationen ist, so dass eine, die IB, vom Verfassungsschutz beobachtet wird  

Die XR liegt auf der Linie des Mainstreams unserer politischen Parteien (Ausnahme AfD) und auf der Linie der Leitmedien. Ihr Wort „gewaltfrei“ darf mit einem Fragezeichen versehen werden,  denn die Sperrung von Verkehrswegen und das Zwingen der Verkehrsteilnehmer, Umwege zu fahren, ist im Juristendeutsch mindestens eine Nötigung, vielleicht sogar ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, stellen also Straftatbestände unseres Strafgesetzbuchens dar. 

Konsequenz:   Keine

Die Aktivitäten der IB, die oben im BfV-Bericht erwähnt worden sind, stellen keine Straftatbestände dar. Aber die IB liegt mit ihren Forderungen nicht im Mainstream der linksgrünen Parteien und Presse!

Und was ist die Konsequenz? 2018 waren sie ein Verdachtsfall des BfV, seit Juli 2019 werde sie vom BfV als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnet.  Kein Wunder, dass das Verwaltungsgericht Köln dem BfV die Verwendung dieses Begriffes untersagt hat.

In diesem Zusammenhang darf man die Frage stellen, ob denn der Verfassungsschutz dafür da ist, die Meinungsfreiheit zu beobachten und zu bekämpfen. Mutiert er zu einer Meinungs-Polizei? Muss nun jeder damit rechnen, von BfV oder seinen Landesablegern beobachtet und kontrolliert zu werden, der eine andere Meinung als der Mainstream hat?

Principiis obsta (Wehre den Anfängen)! Schon das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde von vielen als Eingriff in die Meinungsfreiheit bezeichnet, die Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist ein weiterer Schritt.

Auf der anderen Seite lassen Gerichte bei der Beschimpfung von Politikern Begriffe als „durch die Meinungsfreiheit“ gedeckt durchgehen, dass einem die Haare zu Berge stehen. Näheres finden Sie hier:[2]

Der Verfassungsschutz soll – wie sein Name sagt – die Verfassung schützen. Damit ist aber nicht gemeint, dass er Organisationen oder Personen, die eine andere Meinung als die Regierung haben und von ihrem verfassungsmäßigen Recht auf Meinungsäußerung Gebrauch machen, überwacht.

Und wenn, wie im o. a. Bericht des Verfassungsschutzes aufgeführt, Werte wie Heimat, Freiheit und Tradition ein Grund für die Überwachung sind, dann sollte man gleich mit dem Innenminister Seehofer anfangen. Und den Verfasser dieser Zeilen ebenfalls einschließen!

Wie weit sind wir schon auf dem Weg zu Orwells Roman und Film „1984“ ?