12. 11. 2023 Wer bestimmt, wer nach Deutschland einreist
Da kommen Menschen aus der Dritten Welt nach Europa, speziell nach Deutschland, äußern das Wort „Asyl“ und haben damit den Code für einen Eintritt nach Deutschland gefunden. Keiner kann oder will sie aufhalten. Wir setzen ein lang anhaltendes Verfahren in Gang, ob die Leute wirklich „Verfolgte“ sind, und beabsichtigen dann, sie später – natürlich auf unsere Kosten – wieder zurück in ihre Herkunftsländer zu fliegen.
Und warum müssen wir jenen, die zu Recht bei uns Asyl beantragt haben, die deutsche Staatsbürgerschaft andienen? Warum können die Asyl-Berechtigten nicht ihre Staatsbürgerschaft behalten und in ihre Länder zurückkehren, wenn sich dort die Verhältnisse gebessert haben?
Wer einmal seinen Fuß auf das deutsche Territorium gesetzt hat, und sei es auch illegal, weil er kein Einreise-Visum hat, darf nicht ohne Asyl-Prüfung zurückgewiesen werden. Dabei ist es doch die vornehmste Aufgabe der deutschen Polizei, auch der Bundespolizei als früherer Grenzschutz, Gesetzesbrüche (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten) zu verhindern.
Nach dieser Rechtsauffassung müssten die deutschen Grenzer genau an der markierten Grenzlinie stehen und niemanden ohne Visum in Richtung Deutschland übertreten lassen. Tun sie aber nicht, denn es hätte eh keinen Sinn, weil dann die Leute eben nicht an den Grenzübergängen mit den aufgemalten Linien kämen, sondern einen kleine Umweg in Kauf nehmen und durch Feld und Wald abseits der Grenzübergänge kommen würden.
Da darf man die Frage stellen, wer eigentlich darüber zu bestimmen hat, wer nach Deutschland einreisen darf. Sind wir es resp. unser Staat, oder sind es die Ankommenden aus der Dritten Welt? Zugegeben, das ginge zu Lasten der Länder der EU, durch die die Menschen an unsere Grenze gekommen sind – aber warum machen die dortigen Behörden nicht ebenfalls von einer Einreiseverweigerung Gebrauch?
Zurück zu Deutschland: Ein alte Bürokratenwitz wurde nun auf höchster Ebene durch die Ministerpräsidentenkonferenz am 6. 11. 23 als politische Wirklichkeit bestätigt: „Wenn man nicht mehr weiter weiß, dann gründet man ’nen Arbeitskreis.“ Der heißt in der hohen Politik dann „Kommission“, und zwar im aktuellen Fall „zu Fragen der Steuerung der Migration und der besseren Integration in Abstimmung mit den Ländern“. Von „zurückweisen“ steht dort nichts! Und darin werden laut Bundeskanzleramt die üblichen Kandidaten für solche Kommissionen sitzen, nämlich die gesellschaftlichen Gruppen, b. B. Kirchen und Gewerkschaften, Wissenschaftler und Organisationen, die sich für die Belange von Asylbewerbern einsetzen“. Jedenfalls offenbar niemand, der sich für die Durchsetzung des Rechts und die Senkung der Zuzugszahlen stark machen würde.
Sie merken: Die Entscheidungen an der Grenze treffen nicht die deutschen Behörden, sondern unsere Gäste, auch wenn sie vielfach nicht willkommen sind. Haben doch die europäischen Länder unisono auf das Recht zur Zurückweisung an der Grenze verzichtet.