6. 3. 2023 Morgen ist Equal Pay Day

Hoffentlich weiß der geneigte Leser, was ein solcher Tag ist, denn nicht jeder ist des Englischen mächtig. Aber indem man den „Tag der geschlechtergleichen Bezahlung“ auf Englisch ausdrückt, gibt man sich ein internationales, weltgewandtes und sprachkundiges Image. Es geht letztlich um die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern, auf die mit diesem „Gedenktag“ aufmerksam gemacht werden soll. Es ist sicher kein Zufall, dass dieser Tag in deutlichem Zusammenhang mit dem 8. März steht, dem Frauentag.
 
Aber man fragt sich, wo denn noch für die gleiche Arbeit, die von Männern und Frauen erledigt wird, unterschiedliche Löhne (und Gehälter) gezahlt werden. Im Staatsdienst oder in den Unternehmen, die direkt oder indirekt dem Staat gehören? Das ist schlichtweg nicht vorstellbar!
Oder in den Betrieben, in denen es Betriebsräte und –rätinnen gibt? Auch nicht denkbar!
 
Bleiben die Unternehmen im Visier, die so klein sind, dass sie keine Betriebsräte haben. Aber man darf hier die Frage stellen, ob es Sinn macht, die Menschen unterschiedlich nach ihren Geschlechtern zu bezahlen. Kann sich das heute ein Unternehmer, der händeringend nach Mitarbeitern, auch weiblichen Geschlechts, sucht, noch erlauben?
 
Trotzdem ist es ein Tag, an dem alle Gleichstellungsbeauftragten, nahezu ausschließlich weiblichen Geschlechts, vor Freude in die Hände klatschen, sehen sie doch vor allem darin ihre Berechtigung. Zwar müssen sie zugeben, dass es nahezu keine Verstöße mehr gibt, aber irgendwo wird immer wieder eine Frau zu finden sein, die trotz gleicher Arbeit weniger Lohn als ihr männlicher Kollege bekommt. Dabei werden dann gern sachliche Unterschiede wie Berufs- und Lebenserfahrung, Bereitschaft zu ungünstigen Arbeitszeiten o. ä. ausgeblendet.
 
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erhalten in Deutschland Frauen rund 18 Prozent weniger Arbeitslohn als Männer. Denn im Jahr 2022 sollen sie mit durchschnittlich 20,05 Euro einen um 4,31 Euro geringeren Bruttostundenverdienst bekommen haben als ihre männlichen Kollegen (24,36 Euro).
Und wie steht es mit den Unternehmen, in denen Vorstände, Abteilungsleiter oder andere Führungsebenen zum Teil unterschiedlich bezahlt werden. Werden diese Gruppen wegen ihres Geschlechts unterschiedlich bezahlt oder wegen ihrer unterschiedlichen Vorbildung, Qualifikation, Verantwortung, Berufserfahrung oder gar Leistung?
 
Bringen wir es auf den Punkt: Gleiche Arbeit muss gleich bezahlt werden, egal ob sie von einem Mann oder einer Frau erbracht worden ist. Aber irgendwie wird man den Verdacht nicht los, dass bei diesen immer gleichen Vorwürfen am 7. März jeden Jahres mit unterschiedlichem Maß gemessen wird.