2. 3. 2023 Feministische Außenpolitik

Was wäre, wenn der Bundesinnenminister einer „maskulinen Innenpolitik“ das Wort redete? Der größte Teil der Menschen würde sich an den Kopf tippen und am Verstand des Ministers zweifeln, und unsere Feministinnen gingen lautstark auf die Straße und würden die Entlassung dieses Mannes fordern

Aber wir messen – wie in solchen Fällen üblich – mit zweierlei Maß. Denn die grüne Frontfrau und Bundesaußenministerin Annalena Baerbock führt eine „feministische Außenpolitik“ ein. Warum geht keiner auf die Straße und fordert ihre Entlassung? Weil man das als hanebüchenen Unsinn erkennt, denn keiner kann sich den Unterschied zwischen einer maskulinen oder femininen Außenpolitik vorstellen.
Denn die deutsche Außenpolitik soll für alle Deutschen da sein, egal ob Männer, Frauen oder Quere!

Ob sich Baerbock darunter vorstellt, jetzt alle gut dotierten Leitungsposten im Auswärtigen Amt (AA) mit Frauen zu besetzen? Da wird ihr hoffentlich das Bundesverfassungsgericht einen Strich durch die Rechnung machen. Denn auch Männer sind gleichberechtigt und dürfen nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt werden!

Was könnten also die Leitlinien beinhalten? Ist Deutschlands Außenpolitik „feministisch“, wenn die Diplomatinnen und Diplomaten des Landes aus Quotengründen nicht mehr an öffentlichen Diskussionen in ihren Gastländern teilnähmen, das AA dafür aber mehr queere Kulturveranstaltungen im Ausland finanzierte? Wohl nicht. Und doch könnte es so kommen, wenn die Leitlinien der neuen „feministischen Außenpolitik“ umgesetzt würden.

Trotz anderweitigen Assoziationen soll sich aber feministische Außenpolitik nicht nur auf Frauen beziehen. Warum sie dann trotzdem „feministisch“ genannt wird, wissen auch nur die Initiatoren selbst. So ist in den Leitlinien des Auswärtigen Amtes festgehalten, die feministische Außenpolitik mache sich für alle Menschen stark, „die aufgrund von Geschlechtsidentität, Herkunft, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder aus anderen Gründen an den Rand von Gesellschaften gedrängt werden“. Hat man das vom Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG abgeschrieben?
Bei dieser umfassenden Aufgabe kann man nur hoffen, dass darüber nicht die eigentlichen Aufgaben des AA oder einer deutschen Botschaft im Ausland vergessen werden, nämlich die politische, wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit sowie der Schutz deutscher Bürger im jeweiligen Gastland.

Baerbock will sich also im Sinne des Art. 3 GG um die ganze Welt kümmern. Am deutschen Wesen soll die Welt genesen! Im Kern hat dies vor etwa zwanzig Jahren auch schon der Grundsatz der „Responsibility to Protect“ vertreten. Die sogenannte Schutzverantwortung erlaubt als Ultima Ratio die militärische Intervention in andere Staaten, wenn dadurch etwa ein Genozid verhindert werden kann. Auf dieser Grundlage rechtfertigte die Nato seinerzeit ihren Kampfeinsatz während der Jugoslawienkriege.

Werden wir künftig Entwicklungshilfe nur noch an die Länder geben, die die Frauenrechte in unserem Sinne umsetzen? Und wie wollen wir mit den Ländern umgehen, in denen die Homosexualität immer noch verboten ist? Oder müssen wir uns gar damit anfreunden, dass unsere Bundeswehr im Sinne der o. a. Schutzverantwortung  in Saudi-Arabien, Brunei, Marokko oder andere Staaten einmarschiert, weil dort die Frauenrechte eine andere Qualität als unsere haben, nämlich fast gar keine?
 
Zusammengefasst verfehlen die Leitlinien ihr Ziel. Sie klären nicht auf, sondern verstellen den Blick. Das zeigt, dass es Baerbock nicht um den Inhalt, sondern um ein schönes, aber nichtssagendes Etikett geht, das sie der grünen Parteibasis als Erfolg verkaufen kann.