26. 2. 2023 Höchstgeschwindigkeit auf den BAB - das Umweltbundesamt flunkert

Die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf den deutschen Autobahnen wird schon lange nicht mehr mit Sachargumenten diskutiert, sondern ist mittlerweile zur Glaubensfrage mutiert. Vorgeschoben  dreht es sich vor allem um das Argument, wieviel Tonnen CO2 eingespart werden könnten, wenn Otto Normalverbraucher nur noch 100, 120 oder 130 km/h dort fahren dürfte

Dass man heute, zumindest theoretisch, so schnell fahren darf wie man will, ist den linksgrünen Gutmenschen, auch denen im Umweltbundesamt (UBA), schlichtweg ein Gräuel. Um Sachargumente für eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung zu finden, hat das UBA im Januar seine ursprüngliche Aussage,  durch ein Tempolimit von 120 km/h würden 2,6 Millionen Tonnen CO2 einspart, deutlich nach oben korrigiert! Jetzt sind es plötzlich 6,7 Millio­nen Tonnen.
Wann hat man falsch gerechnet? Zuerst oder jetzt?

Da platzte selbst den Spitzen der FDP der Kragen, obwohl sie Teil der Regierungskoalition sind. Sie haben die Angaben des UBA von Fachleuten nachprüfen lassen, und siehe da, ein Tempolimit wurde nur ein Sechstel der angegebenen 6,7 Mill. Tonnen einsparen. Nur maximal 1,1 Mill. Tonnen seien zu erwarten, fanden der Verkehrsökonom Alexander Eisenkopf (Zeppelin-Universität Friedrichshafen) und der Wirtschaftswissenschaftler Andreas Knorr (Uni Speyer) in ihrem Gutachten heraus.

Diese Ergebnisse führten Eisennkopf und Knorr darauf zurück, dass das UBA von unrealistischen Annahmen ausgehe und fehlerhafte Datensätze nutze. Die FDP wird allerdings deutlicher: Bernd Reuther, verkehrspolitischer Sprecher der FDP, wirft dem UBA unseriöses Arbeiten vor.  Das Gutachten zeige, dass die Studie des UBA unwissenschaftlich und bewusst irreführend sei. Das Amt rechne die Effekte von Tempolimits, die nachweislich nicht haltbar und ohne Sinnhaftigkeit seien, schlichtweg schön.

Noch eine Ergänzung: Die Gesamtlänge der Straßen des überörtlichen Verkehrs in Deutschland mit  Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen betrug im Jahr 2021 rund 229.700 Kilometer. Von den darin enthaltenen 13.192 BAB-Kilometern sind rund 8.000 km ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Dort darf man schneller fahren, wenn es denn die Verkehrsverhältnisse zulassen – aber wann lassen die es schon zu?

Hier stoßen zwei Glaubensrichtungen aneinander: Die einen sagen, wenn man eh nicht schneller fahren könne, dann kann man es auch vorschreiben – und die anderen argumentieren, wenn man nicht schneller fahren könne, dann braucht man es nicht auch noch anzuordnen.