18. 12. 2022 Ist der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk (ÖRR) noch reformierbar?

Am 14. 12. 2022 ist der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow im Berliner Abgeordnetenhaus zum RBB und der Zukunft des ÖRR befragt worden. Wie immer in solchen Fällen eierte der Delinquent herum, will er doch weder sich persönlich noch die beteiligten Abgeordneten, die in den Rundfunkräten alles mitgetragen haben, und erst recht nicht die Länder-Sendeanstalten „in die Pfanne hauen“.
 
Kleinlaut gab er zu, dass man auch über die Gehälter der Intendanten reden könne, und man darf nur hoffen, dass er damit auch an die anderen Direktoren an der Spitze der Anstalten dachte. Uns Zuhörern und Zuschauern ist auch schlecht zu vermitteln, dass bei den ständigen Wiederholungen oder einseitigen Programmen (Buhrows WDR bringt auch in dieser Woche wieder einmal drei „Tatorte“ aus der Konserve hintereinander an einem Abend) die Führungs-Crew meist höher bezahlt wird als der Bundeskanzler. Und schnell wies er darauf hin, dass die Einsparung selbst aller Intendantengehälter nicht zu einer Verringerung des Rundfunkbeitrages führen würde, wie der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt ermittelt habe. Aber wie wäre es denn einmal mit einer Kürzung der Gehälter aller „Leitenden“ Angestellten? Sie werden wie die Vorstände unserer Industrie-Unternehmen bezahlt, tragen aber keinerlei Risiko für ihre Sender und erst recht nicht für ìhre Mitarbeiter oder für ihren eigenen Arbeitsplatz.
 
Buhrow machte auch Zugeständnisse, aber nur in den Fällen, die ihn und seinen WDR nicht betreffen! Natürlich sei die Zahl der Sendeanstalten verhandelbar – ob er dabei an den RBB oder den saarländischen Rundfunk dachte, ließ er offen; seinen WDR betrifft es jedenfalls nicht. Und natürlich mahnte er eine bessere Zusammenarbeit der einzelnen Anstalten an, was er aber in den Sitzungen der ARD-Intendanten längst hätte umsetzen können.
 
Bisher klappte es ja auch mit den regelmäßigen Erhöhungen der Rundfunkbeiträge. Erst durch die Weigerung des sachsen-anhaltinischen Landtages, der als einzige Volksvertretung der Erhöhung nicht zugestimmt hatte, wurde das Thema nach oben gespült.
 
Nun wollen wir einmal sehen, ob es tatsächlich zu einer Reduzierung der Hörfunk-Wellen kommt. Muss wirklich jede Kleingruppe ein eigenes Programm haben? Kann man nicht die Programme für Randgruppen bündeln? Und wo liegt der Unterschied zwischen de ersten unf fünften Hörfunkwelle?
Wie es geht, zeigen die Nacht-Programme der ARD, in denen nur wenige zusammengeschlossene Sender ein abwechslungsreiches Programm für die Zuhörer bieten.
Und beim Fernsehen? Kann man da nicht auch die Nachtprogramme aller Dritten zusammenführen? Wäre das nicht sogar für die Vormittagsprogramme denkbar? Das Morgenmagazin des Ersten und Zweiten macht es vor!
 
An dieser Stelle ist schon oft geschrieben worden, dass man die Frösche nicht fragen darf, wenn man den Sumpf trockenlegen will. Insofern ist Tom Buhrow ein schlechter Ansprechpartner und schon gar kein objektiver Sachverständiger!