10. 8. 2022 Der Krankenstand in den öffentlichen Behörden und Betrieben

Der öffentliche Dienst muss ein äußerst gesundheitsgefährdender Beruf sein. Wie anders wären sonst die unterschiedlichen Zahlen der Krankenstände im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft zu erklären!

Schauen wir einmal in die Statistik, obwohl die Suche im Internet aus nachvollziehbaren Gründen nicht ganz einfach ist. Der deutsche Arbeitnehmer war lt. Statistischem Bundesamt im Jahr 2019 durchschnittlich an 10,9 Tagen krank. Warum allerdings der Mitarbeiter im öffentliche Dienst demgegenüber an 37 Tagen aus Krankheitsgründen fehlte, wie die Morgenpost veröffentlicht hat,, ist nicht nachvollziehbar. Wenn man sich vorstellt, dass das bei einer Monatsarbeitszeit von ca. 20 Tagen fast zwei Monate sind, dann kann man den Handlungsbedarf gut vorstellen.

Gern wird die hohe Krankheitsabwesenheit kaschiert mit der Aussage, dass im öffentlichen Dienst zum Beispiel im Gesundheitswesen die Ansteckungsgefahr weitaus größer sei, aber genauso wird unterschlagen, dass in der Privatwirtschaft die Arbeit oft gefährlicher ist.

Da spielt auch die Tatsache keine Rolle, dass viele öffentliche Aufgaben von privatrechtlich organisierten staatseigenen Firmen wahrgenommen werden, z. B. die Verkehrsbetriebe, die Müllabfuhr oder sonstige Dienstleistungen, die man nicht der Obrigkeitsverwaltung zurechnen kann. Denn die Mitarbeiter dort werden oft den  Angestellten im öffentlichen Dienst gleichgestellt mi der Folge, dass sie auch genauso lange krank werden wie jene.

Kurzum, die Unkündbarkeit von Beamten und Angestellten in der öffentlichen Verwaltung ist offensichtlich ein krankheitsförderndes Element.

Es braucht hier nicht darauf hingewiesen zu werden, dass der öffentliche Dienst kein Selbstzweck ist. Er hat seine Aufgaben für die Menschen in seinem Aufgabenbereich zu erfüllen, egal ob er in Behörden, Anstalten, Stiftungen oder privatwirtschaftlich organisiert ist.

Leidgeprüfte Antragsteller wundern sich, dass die Bearbeitung Ihres Vorgangs übermäßig lange dauert oder dass man bei öffentlichen Stellen nicht mehr ohne Termin versprechen kann. Wie ist es denkbar, dass Bus- und Tramlinien des öffentlichen Nahverkehrs mir nichts dir nichts eingestellt werden, weil das Personal, spricht die Fahrer, fehlen? Wird der öffentliche Dienst zum Selbstzweck?

Es bedarf also einer Reform des öffentlichen Dienstes an Haupt und Gliedern, und die Verbeamtung muss denjenigen vorbehalten bleiben, die auch tatsächlich obrigkeitlich tätig sind, zum Beispiel Vollzugsbeamte, Richter usw. Verwaltungsmitarbeiter oder Lehrer fallen nicht darunter!

Auch müssen die Behördenleitungen mehr von ihren Führungsmaßnahmen Gebrauch machen, denn ein immer wieder sich krank meldender Beamter oder Angestellter kann auch verwarnt oder vorzeitig in den Ruhestand geschickt bzw. verrentet werden. Dazu bedarf es intensiver Auseinandersetzungen mit den Personal- resp. Betriebsräten, denen die  Chefs gerne aus dem Weg gehen.

Deshalb sollen hier nicht allein die Kranken angeprangert werden, sondern auch die Behördenleitungen und die Personalräte, die im SPD-regierten Bundesland Brandenburg ein erhebliches Mitspracherecht haben. Leider bremsen bei vielen Behördenmaßnahmen die Gewerkschaften, die verkennen, dass die Kranken zu Lasten der anderen Mitarbeiter zuhause bleiben, die treu und brav ihre Pflicht erfüllen und für die Kranken einspringen müssen.

Der Fisch fängt bekanntlich am Kopf an zu stinken!