9. 7. 2022 rbb-Intendantin Schlesinger in Not
An dieser Stelle ist schon oft an der Besetzung von Führungsstellen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach Parteibuch oder zumindest Parteien-Sympathie geklagt worden. Das gilt nicht nur für Patricia Schlesinger als rbb-Intendantin, sondern auch für die meisten ihrer Kollegen (m/w/d), deren Programmdirektoren und die anderen leitenden Positionen in ihren Sendern, sondern sogar für den Nachwuchs, der sich selbst überwiegend als links-grün geoutet hat. Wäre auch ein Angehöriger einer anderen politischen Denkrichtung eingestellt worden?
Bei Schlesinger war vieles nicht mehr zu deckeln, ist sie doch offensichtlich dem üblichen Wahn verfallen, als Chef den rbb als ihr Privat-Unternehmen anzusehen. Dabei dürfte sie vieles bei den Vorständen und Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften abgeguckt haben, die ihre Unternehmen wie kleine Könige regieren.
Das Portal „Business Insider“ hatte berichtet, es gebe ein System aus gegenseitigen Gefälligkeiten. Frau Schlesinger habe geduldet, dass rbb-Verwaltungsdirektor Wolf, der auch Unternehmer ist, ihrem Ehemann lukrative Aufträge zugespielt habe. Im Gegenzug hätten Geschäftspartner von Wolf Beraterverträge für ein Bauprojekt erhalten.
Und das Schlimmste (!): Patricia Schlesinger hat in ihrer Privatwohnung Abendessen für Geschäftspartner gegeben und auch die Kosten für das Catering beim Sender abgerechnet. Sollte sie als Hausfrau sich selbst in die Küche stellen, Vor-, Haupt- und Nachspeisen zubereiten und damit daran gehindert werden, sich an den Gesprächen im Speisezimmer zu beteiligen? Man kann alles, auch Vorwürfe, übertreiben!
Doch bleibt die Frage, weshalb nach den regelmäßigen Abendessen mit Catering-Services in der Wohnung von Schlesinger die Gästeanzahl auf der Rechnung an den rbb verändert wurde.
Schlesinger weist alle Vorwürfe zurück und hat eine „unabhängige“ Kommission mit der Aufarbeitung beauftragt. Die Compliance-Beauftrage und die Revision des rbb sollen alles klären – ob sie wirklich unabhängig sind, darf man bezweifeln. Ebenso die Tatsache, dass eine externe Anwaltskanzlei für die Untersuchungen in Anspruch genommen werden soll.
Dem Verfasser dieser Zeilen ist kein Fall bekannt, in dem eine beauftragte Anwaltskanzlei ein Fehlverhalten des Chefs der Institution festgestellt hätte, die die Kanzlei beauftragt hat. Wie sagt doch der Volksmund: „Wes´ Brot ich ess´, des´ Lied ich sing!“
Auf das Ergebnis darf man gespannt sein!