15. 6. 2022 Das BVerfG stoppt Merkel – zwei Jahre zu spät
Am 5. Februar 2020 war der FDP-Politiker Thomas Kemmerich im Erfurter Landtag überraschend mit Hilfe von CDU und AfD zum Ministerpräsidenten gewählt worden. Es war das erste Mal in unserer Republik, dass ein Ministerpräsident mit Stimmen der AfD gewählt wurde.
Damit ging ein Aufschrei durchs Land. Die Ex-Bundeskanzlerin Merkel griff das bei einem Presse-Statement in Südafrika (!) auf, indem sie eine Vorbemerkung machte und die Wahl in Thüringen als „Unverzeihlich“ brandmerkte. Das müsse rückgängig gemacht werden!
Das führte letztlich zum Rücktritt von Annegret Kramp-Karrenbauer als CDU-Vorsitzende, zum Rücktritt des thüringischen CDU-Vorsitzenden Mohring sowie zur Entlassung des Ost-Beauftragten der Bundesregierung Christian Hirte.
Und unsere rot-grüne Presse jubelte ob der klaren Aussagen der damaligen Kanzlerin. Ob es ihr dabei vor allem darum ging, dass der Linke abgewählte Bodo Ramelow nun wieder eine Chance erhielt, oder weil die Kanzlerin gegen die CDU, die FDP und die AfD Position bezog, sei dahingestellt. Dass die Mehrheit der Thüringer Bevölkerung Ramelow nicht wieder als Ministerpräsidenten haben wollte, spielte keine Rolle. Wie so oft weiß die Presse eben vieles besser als der Wähler!
Die Thüringer CDU fiel wegen der harschen Worte der Kanzlerin um, und in einer zweiten Wahl am 4. März, in der sich die CDU der Stimme enthielt, wurde wieder Ramelow im dritten Wahlgang gewählt. Zwar versprachen Linke, SPD, Grüne und die CDU dem hinters Licht geführten Wahlvolk vorgezogene Neuwahlen, doch zu der dafür nötigen Landtagsauflösung kam es im Sommer 2021 nicht. Ein socher Tagesordnungspunkt kam gar nicht auf die Liste, denn die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit war nicht sicher, mussten doch einige Abgeordnete, vor allem der Linken, damit rechnen, nicht wieder gewählt zu werden.
So regiert Ramelow ohne parlamentarische Mehrheit seit drei Jahren den Freistaat.
Warum die Presse das bis heute nicht thematisiert, bleibt ihr Geheimnis. Selbst bei der Kommentierung der BVerfG-Entscheidung werden diese unliebsamenBegleiterscheinungen angelegentlich unterschlagen.