21. 12. 2021 Franziska Giffey ist Regierende Bürgermeisterin
Seit heute Morgen ist Franziska Giffey, die Frau mit dem besonderen Timbre in der Stimme, die erste Frau als Regierende Bürgermeisterin unserer Nachbarstadt Berlin. Sie erhielt bei ihrer Wahl 84 der 139 Stimmen des Abgeordnetenhauses und führt nun einen rot-grün-roten Senat.
Aber sie ist nicht nur die erste Frau auf diesem Posten, sondern auch – aus Frankfurt/Oder stammend - die erste Ostdeutsche auf diesem Posten. Damit endet die Teilung Berlins in Ost und West.
Wer hätte das nach dem blamablen Verlust ihrer Doktorwürde noch für möglich gehalten? Wobei auch die zuständige Uni eine mehr als peinliche Rolle gespielt hat. Zur Erinnerung: Giffey war über eine Plagiatsaffäre um ihre Promotion gestolpert, in deren Folge die Uni ihr – allerdings erst im Mei dieses Jahres auf öffentlichen Druck hin – den Doktortitel aberkannte.
War das der Grund, warum die SPD mit Giffey als Spitzenkandidatin das schlechteste Ergebnis ihrer Nachkriegsgeschichte (21,4 Prozent der Zweitstimmen) eingefahren hat, recht dicht gefolgt von den Grünen (18,9 Prozent)? Aber auch die Linken spielen in Berlin noch eine tragende Rolle, obwohl sie auf Bundesebene derzeit fast bedeutungslos sind, Nicht nur das, die Wahl an sich war pannenreich und blamabel, schlecht organisiert, und die Wahlprüfung läuft noch.
So zeigt sich wieder einmal, dass Berlin eine Stadt sui generis ist.
Die 43-Jährige Giffey hatte jahrelang den Problembezirk Neukölln regiert, ein Sammelbecken sozialer Probleme nicht nur wegen der arabischen Clans; die Migranten- und Sozialleistungsquote sind gleichermaßen hoch. Giffey gelang es dennoch, mit ihrer pragmatischen Art die Probleme anzugehen. Manchen galt sie als „Law-and-Order-Politikerin“, worauf sie stets entgegnete, dass das nicht verkehrt sei. Ihre Aufgabe sei es, Gesetze zu vollziehen. Was woanders normal wäre, glich in Berlin einer Provokation – es herrscht flächendeckend ein Vollzugsdefizit.
Hoffen wir, dass sich das mit Giffey ändert. Allerdings ist das mit Gesetzen, die einen kindlich-naiven Namen tragen wie das „Gute-Kita-Gesetz“ oder das „Starke-Familien-Gesetz“, nicht getan! Und an das Verfassungsrecht sollte sie sich auch halten, damit nicht wieder Mietendeckel und Enteignungsphantasien vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden müssen.