9. 12. 2021 Leistung, Eignung und Befähigung
Jeder, der ein öffentliches Amt übernehmen will, wird nach Leistung, Eignung und Befähigung in eine Behörde eingestellt und später – wenn eine Stelle frei ist - nach den gleichen Kriterien in einen höheren Dienstgrad befördert. So steht es schon in Art. 33 Abs. 2 unseres Grundgesetzes.
Aber auch da gibt es schon die ersten Einschränkungen, denn Frauen sind bei gleichen Voraussetzungen zu bevorzugen, bis die Frauenquote erreicht ist. D. h., von zwei Einser-Abiturienten wird bei nur einer freien Stelle der weibliche eingestellt, bis es genauso viele Frauen wie Männer in dieser Sparte gibt.
Aber wie immer gilt auch hier der lateinische Grundsatz „Quod licet Jovi, non licet bovi“ (Was dem Göttervater Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen noch lange nicht erlaubt). Insofern gilt der Grundsatz der Leistung, Eignung und Befähigung nicht für die Bundesminister, also die Götter in den Behörden, sondern nur für die Beamten, und das sind die Ochsen!
Übrigens nicht erst in der neuen Ampel-Regierung, auch bei den Merkel-Regierungen haben sich viele Luschen und Leerkassetten (m/w/d) eingeschlichen, und seit den Zeiten von USA, unserem seligen Adenauer, wurden es immer mehr! Apropos Adenauer, der hat gute Leute, die seiner Meinung nach fähig und geeignet waren, auch dann in hohe Staatsämter gebracht, wenn sie erheblich Nazi-belastet waren – auch heute noch eine Schande!
Jetzt treten Leistung, Eignung und Befähigung immer mehr in den Hintergrund, und es kommen als Priorität für das Amt eines Ministers Geschlecht, politische Haltung, Proporz und Zugehörigkeit zu einer Partei infrage.
Ob das gut für die neue Regierungsarbeit ist, wird sich bald herausstellen. Aber Zweifel sind daran berechtigt.
Und auf Karl Lauterbach, den einzigen Fachmann als Arzt und Virologe in seinem neuen Amt des Gesundheitsministers, darf man auch gespannt sein, denn manchmal steht das Fachwissen der Führung eines großen Ministeriums im Wege!
On verra (Man wird sehen)!