30. 11. 2021 Wen haben wir denn da gewählt?
Sie erinnern sich: Bei der Bundestagswahl vor ziemlich genau zwei Monaten am 26. 9. 2021 haben die Wähler die Ampel, also Rot, Gelb und Grün, mit der Mehrheit ausgestattet und damit mit der Regierungsbildung beauftragt. Gut so, denn die Union hatte nach 16 Jahren Merkel abgewirtschaftet.
Aber was haben wir uns damit eingefangen? Der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz ist seit Tagen in der Versenkung verschwunden und öffentlich nicht mehr wahrnehmbar. Der Bundestag verabschiedet mit seiner neuen Mehrheit Gesetze, bei denen man nur mit dem Kopf schütteln kann (Stichwort: pandemische Notlage). Und die Bundesländer können sich zu gemeinsamen Maßnahmen nicht durchringen und eiern weiter herum. Ausgerechnet in diesen Zeiten, in denen zwei Regierungen vorhanden sind, eine abgewählte und eine noch nicht im Amt befindliche, fehlt jegliche Führung. Das gilt für die Weltpolitik, für die europäische Politik und ganz besonders für die Innenpolitik!
Als ob wir keine Probleme hätten! Die Pandemie gerät zusehends aus dem Ruder, und die Möglichkeiten zur Bekämpfung werden abgewogen, diskutiert, bei den Talkshows mit wohlgesetzten Worten in die Öffentlichkeit gezerrt – aber es wird nicht gehandelt! Stattdessen wartet man auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, als ob die Regierungsarbeit mittlerweile auf die richterliche Gewalt übertragen worden wäre. Heute nun soll das Urteil ergehen – aber ob nun zügig gehandelt wird, steht in den Sternen, denn erst einmal muss es ja gelesen und geprüft werden.
Ähnlich bei der schleichenden Inflation! Mittlerweile sind wir bei einer Geldentwertung von 5, 2 Prozent mit deutlichem Trend nach oben, und auch hier sind wir von energischen Maßnahmen zur Bekämpfung weit entfernt.
Mir graut vor der Zukunft! Aber es gibt einen Lichtblick – heute soll sowohl der o. a. Urteil verkündet als auch eine Ministerpräsidenten-Konferenz mit der alten Kanzlerin und dem neuen Kanzler stattfinden.
Ob man sich auf mehr als den kleinsten gemeinsamen Nenner einigt?
P.S. Zwischenzeitlich (10.00 Uhr) ist das Urteil des BVerfG ergangen: Es entschied, dass die „Bundesnotbremse“ mit dem Grundgesetz vereinbar sei; damit hat es die Beschwerden abgewiesen. In der Entscheidung ging es unter anderem um Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen sowie Schulschließungen.