31. 8. 2021 2 G- oder 3 G-Reglung?
Der Stadtstaat Hamburg macht es vor: Er verlangt eine 2 G-Reglung, d. h. man muss geimpft oder genesen sein, um vollständig wieder am öffentlichen Leben teilnehmen zu dürfen. Die meisten anderen Bundesländer und Kommunen halten an der 3 G-Reglung fest, d. h. auch die "nur" Getesteten werden den Geimpften gleichgestellt. Dabei weiß jeder, dass die Tests unterschiedlich gut sind; außerdem stellen sie letztlich nur Momentaufnahmen dar, denn der negativ Getestete kann sich an der nächsten Ecke schon wieder anstecken.
Dabei berufen sich die Verfechter der 3 G-Regelung stolz auf das Grundgesetz, das eine allgemeine Handlungsfreiheit gewährleistet, und man sieht bei der 2 G-Regelung die Impf-Pflicht durch die Hintertür kommen. Hier muss man die Frage stellen, ob die allgemeine Handlungsfreiheit auch beinhaltet, dass man sich anstecken und – das ist noch viel schlimmer – als Spreader auch andere infizieren darf.
Dabei ist Art. 2 GG recht eindeutig: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ Sollte jemand in dem Wissen, dass er infiziert ist, einen anderen anstecken, stellt das eine gefährliche Körperverletzung (eine das Leben gefährdende Behandlung) dar und steht im Strafgesetzbuch unter Strafe.
Bringen wir es auf den Punkt: An keiner Stelle im Grundgesetz ist das Recht normiert, andere anstecken zu dürfen. Aber es gibt die Pflicht, sich so zu verhalten, dass man andere in ihrem Reht auf körperiche Unversehrtheit nicht verletzt. Schon daraus kann man eine Pflicht zur Impfung ableiten, sofern sie nicht selbstgefährdend und zumutbar ist. Eine Berufung auf das Grundgesetz ist schlichtweg falsch und wird leider von einigen Parteien und ihren Vertretern (wissentlich?) fehlinterpretiert. Und den ständigen Hinweis darauf, dass man keine Impf-Pflicht einführen wolle, und das auch nicht indirekt, sollte man sich auch sparen!
Warten wir ´mal ab, was nach der Bundestagswahl passiert, wenn man keine Rücksicht mehr auf die Impf-Gegner zu nehmen braucht.