28. 7. 2021 Die Cum-Ex-Geschäfte

Schon am 16. 2. 2020 haben wir an dieser Stelle angeprangert, dass Banker und Politiker bei den Cum-Ex-Geschäften eng, sogar viel zu eng miteinander verwoben waren. Das damalige Beispiel war der Hamburger Erste Bürgermeister Olaf Scholz, dessen Behörde nach einem persönlichen Gespräch ihres Chefs mit dem Chef der Warburg-Bank Christian Olearius die Rückforderung der Steuererstattung in Höhe von ca. 47 Mio. Euro verjähren ließ. Mit wohlgesetzten Worten redeten sich die Banker und Finanzjongleure schon seinerzeit damit heraus, dass alles nicht ungesetzlich gewesen sei und dass man nur eine Gesetzeslücke ausgenutzt habe.

Eigentlich reicht bereits der gesunde Menschenverstand aus, um zu erkennen, dass diese Geschäfte nicht rechtens sein können. Denn wenn einer auf eine Finanztransaktion Steuern zahlt und mehrere sich diese Steuern rückerstatten lassen, dann weiß doch jedes Kind, dass das nicht in Ordnung sein kann. Dass die Finanzer weder Unrechtsbewusstsein noch Anstand hatten und bis zum Schluss daran festhielten, nur ein „Steuerloch“ legal ausgenutzt zu haben, lässt tief blicken.
Man muss schon in einer sehr eigenen Welt leben, um eine derartige Denke zu haben.

So musste erst heuer der Bundesgerichtshof eine Entscheidung fällen, damit beteiligte Banker, Börsenhändler und Finanzberater erfuhren, dass die Cum-Ex-Geschäfte strafbar sind.

Auch für die Politik ist der Cum-Ex-Skandal wahrlich kein Ruhmesblatt. Trotz eindeutiger Warnungen war das Bundesfinanzministerium jahrelang weder willens noch in der Lage, die ungerechtfertigten Steuererstattungen zu unterbinden.

Und dass seinerzeit die Kontrolleure der Finanzmarktaufsicht Bafin einen heißen Tipp weder weiterreichten noch ihm selbst nachgingen, passt leider auch ins Bild.

So hat das eigentlich überflüssige Urteil des Bundesgerichtshofes letztlich doch noch sein Gutes!