29. 6. 2021 Der Streit um die Homosexualität und Geschlechtsumwandlung zwischen der EU und Ungarn

Damit gar nicht erst Missverständnisse aufkommen: Jeder soll nach seiner Facon selig werden, auch was seine sexuelle Orientierung angeht. Die Grenzen liegen nur dort, wo es um Minderjährige geht oder darum, dass das Handeln unter Volljährigen nicht einverständlich geschieht.

Aber wie sich die Europäische Union und auch Deutschland gegen das neue Gesetz in Ungarn engagieren, ist schon erstaunlich. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat ein entschiedenes Vorgehen gegen das umstrittene ungarische Gesetz zur Einschränkung von Informationen über Homosexualität und Transsexualität angekündigt. Das Gesetz diskriminiere Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und verstoße gegen fundamentale Werte der Europäischen Union, sagte von der Leyen in Brüssel.

Brauchen die hiesigen Gutmenschen und ihre Presse mit dem ungarischen Ministerpräsidenten Orban einen neuen Buhmann, ist ihnen doch der US-Präsident Trump abhanden gekommen?  Haben sie schlichtweg den ungarischen Text nicht gelesen resp. ihre eigenen gesetzlichen Bestimmungen vergessen? Oder wollen sie um jeden Preis beckmesserisch werden, wie weiland der Stadtschreiber bei den Meistersingern in Nürnberg?

Um erst einmal auf den Boden der Realität zurückzukommen: Nicht Orban, sondern das ungarische Volk hat es durch seine parlamentarischen Vertreter gewagt, ein Gesetz zu verabschieden, wonach Kindern und Jugendlichen bestimmte Dinge nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Hier die deutsche Übersetzung des ungarischen Gesetzestextes (Abschnitt 6 A Gyvt):

Um die Erfüllung der Ziele dieses Gesetzes und die Verwirklichung der Rechte des Kindes zu gewährleisten, ist es verboten, Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Inhalte zugänglich zu machen, die pornografisch sind oder die Sexualität in unangemessener Weise darstellen oder die eine Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, eine Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität propagieren oder darstellen.

Es geht also nur um Minderjährige! In Deutschland genügt ein Blick in den 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches (§§ 174 bis 184 k StGB), und man wird feststellen, dass die Unterschiede zu Ungarn nur unwesentlich sind.  Auch in Deutschland sind homosexuelle Handlungen mit Minderjährigen verboten!

Hinzu kommt bei uns die Erziehungsrecht der Eltern, die beispielsweise den Aufenthaltsort ihrer Sprösslinge bestimmen dürfen. Sie bestimmen auch, ob der Nachwuchs sich einer Geschlechtsumwandlung unterziehen darf oder nicht. Ähnlich äußerte sich Orban gegenüber dpa: „In Ungarn kann jeder frei leben, aber die Erziehung der Kinder ist das alleinige Recht der Eltern.“

Ist es ´mal wieder ein Streit um des Kaisers Bart? Oder geht es gegen Orban nach dem Motto: „Semper aliquid haeret.*“    Hat er doch seit seiner klaren Position gegen ungeregelte Zuwanderung jegliche Sympathie verloren.

*Es bleibt immer etwas hängen.