20. 4. 2021 Die Akzeptanz des Verfassungsgerichts in der linken Szene

Da hat es doch der Bundestagsabgeordnete Dr. Jan-Marco Luczak, CDU/CSU-Fraktion, von Beruf Rechtsanwalt, gewagt, zusammen mit anderen das Bundesverfassungsgericht anzurufen, weil er das  Mietendeckelgesetz  des Berliner Senats für verfassungswidrig hielt. Offensichtlich war seine rechtliche Bewertung richtig, denn das BVerfG hat in seinem Sinne entschieden und das Gesetz für nichtig erklärt.

Jetzt hat er seine „gerechte“ Strafe bekommen! In seinem Bürgerbüro in Schöneberg wurden die Scheiben eingeworfen (übrigens nicht zum ersten Mal), und auf den Wänden fand man Schmierereien wie „Kapitalistenschwein“ und „Mieterfeind“.

Allein aus diesen Worten kann man auf die politische Richtung schließen, der die oder der Täter angehören. So warf Dr. Luczak folgerichtig den Berliner, für das Mietendeckelgesetz verantwortlichen Parteien G2R vor, für die Tat mitverantwortlich zu sein, hätten sie doch zusammen mit dem Mieterverein die Stimmung gegen die Initiatoren der Klage und ihn persönlich angeheizt.

So ist das! Die Grünlinken haben durchaus gelegentlich gute Ideen, aber auch die Vertreter anderer Parteien! Der Unterschied ist nur der, dass die Grünlinken sich für allwissend halten, die alleinige Wahrheit gepachtet haben und für andere Gedanken absolut nicht aufgeschlossen sind. Und deshalb bekämpfen ihre Anhänger andere Meinungen mit Brachialgewalt – notfalls werfen sie die Scheiben ein. Wenn sich doch wenigstens diese Parteien/Fraktionen von den Untaten ihrer Anhänger distanzieren würden! Tun sie aber nicht, und offensichtlich haben sie dabei die „klammheimliche Freude“, mit der ihre Vorgänger seinerzeit die Morde der RAF kommentiert haben.

Zurück zum Verfassungsgericht! Seien wir froh, dass wir es haben, denn so manchmal musste es in der Vergangenheit Gesetze des Deutschen Bundestages (und die Landesverfassungsgerichte die der  Landtage) korrigieren, weil die Initiatoren – aller Parteien - über´s Ziel hinausgeschossen sind. Leider hat es schon im formellen Bereich Fehler gefunden, weil in der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz der Bund schon Regelungen getroffen hatte, die deshalb die Länder nicht anders treffen dürfen. Eine Anmerkung zum Inhalt wäre auch ganz sinnvoll gewesen, denn jetzt rufen die Berliner G2R nach einer Bundesreglung in ihrem Sinne.

Insofern ist eine erneute Befassung des Gerichts mit einem gleichen oder ähnlichen Gesetz auf der Bundesebene zu erwarten.