29. 3. 2021 Die neue „Bundesstiftung Gleichstellung“

Die CDU-Bundesregierung mit ihrem Junior-Partner SPD hat beschlossen, eine „Bundesstiftung Gleichstellung“ einzurichten.

Zwar ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau im Grundgesetz normiert und längst selbstverständlich. Bei der Stiftung geht es aber um die Gleichstellung. Das ist einen Zahn schärfer und geht deutlich über den Verfassungsauftrag „Gleichberechtigung“ hinaus.

Was ist geplant? Die Stiftung soll aus zehn Mitgliedern des Bundestages bestehen (4 CDU, 2 SPD und je 1 der anderen Fraktionen), die vom Bundestag gewählt werden müssen. Wie das mit der AfD ausgeht, kann man sich schon denken, wenn man nur an Ausschuss zur Kontrolle der Verfassungsschutzbehörden denkt. An der Spitze der Stiftung soll Frauenministerin Franziska Giffey stehen, die in weiten Teilen ein Vetorecht hat.
Rechnen wir einmal nach: Wird kein AfD-Mitglied gewählt, gibt es ein Patt zwischen den bürgerlichen und den linksgrünen Mitgliedern, und mit der Vorsitzenden werden die Grünlinken eine Mehrheit haben, obwohl dies dem Verhältnis im Bundestag widerspricht.
Und man darf auch daran zweifeln, dass Männer in die Stiftung gewählt werden, obwohl die auch einen Anspruch auf Gleichstellung haben – oder?

Aber das Hauptproblem besteht, wie eingangs erwähnt, in der „Gleichstellung“, negativ formuliert in der „Gleichmacherei“. Die Parité-Gesetze, die von den zuständigen Verfassungsgerichten als verfassungswidrig aufgehoben worden sind, und ähnlicher Unsinn lassen grüßen. Gleichsprech und Gendergaga feiern fröhliche Urständ´.

Die Grünen haben in ihrem Wahlprogramm schon angekündigt: „Mit einem Gender-Check wollen wir prüfen, ob eine Maßnahme oder ein Gesetz die Gleichberechtigung der Geschlechter voranbringt und dort, wo es ihr entgegensteht, dementsprechend eingreifen. Die neu geschaffene Bundesstiftung Gleichstellung werden wir zu einer effektiven Institution ausbauen.“

Man darf befürchten, dass es mit einer solchen „Stiftung Gleichstellung“ wie bei den Antirassismus-Organisationen ist. Sie werden nie ihr Ziel erreichen, denn dann würden sie sich ja überflüssig machen. Also werden wir bis zum St. Nimmerleinstag zwar keine Gleichberechtigung, dafür aber Rassismus haben.

Warten wir einmal den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ab. Hoffentlich ist sich der Bundestag darüber im Klaren, dass er damit eine Kompetenz aus den Händen gibt – an eine linksgrüne Vorfeldorganisation.