28. 3. 2021 Die Schulden der EU
Am 25. März 2021 bürdeten die Bundestagsabgeordneten in nur 30 Minuten den Bürgern unseres Landes still und leise eine neue Steuerlast von 750 Milliarden Euro auf, mehr als das Doppelte des Bundeshaushalts. Die EU-Kommission darf künftig eigene Schulden aufnehmen, nominell die besagten 750 Milliarden Euro, und sie als Eigenmittel behandeln. Davon stehen 360 Milliarden Euro als Darlehen zur Verfügung und 390 Milliarden Euro als Finanzhilfen, sprich: als Geschenk. An erster Stelle – wer hätte es gedacht – für Italien, das sie nicht zurückzuzahlen braucht, sondern nach Belieben verwenden darf.
Als die Bundeskanzlerin am Mittwoch, dem 24. März 2021, zur Verblüffung aller einen Corona-Fehler einräumte, sich dafür entschuldigte und anschließend noch um Verzeihung bat, war am darauffolgenden Tag die Presse voll davon. Ale kommentierten das, die einen positiv, die anderen negativ, die einen voll des Lobes, die anderen voll des Tadels.
Aber nahezu keiner achtete auf den Deutschen Bundestag, der zeitgleich tagte, sich 30 Minuten Zeit für die Aussprache über das EU-Schulden-Gesetz nahm und es anschließend verabschiedete. Die AfD stimmte dagegen, die Linke enthielt sich, weil die AfD dagegen stimmte. Denn mit der AfD zu stimmen, das geht gar nicht. Damit blieb die AfD allein in der Opposition, und so stimmten 95 Abgeordnete gegen die Schuldenaufnahme durch die EU-Kommission, 478 Abgeordnete, also mehr als zwei Drittel des Parlaments, stimmten dafür, und 72 Abgeordnete enthielten sich.
Neben der obigen Kanzler-Erklärung wurde das Gesetz in der Öffentlichkeit kein Thema und fand auch online nur marginal Widerhall: „Der Bundestag hat mit großer Mehrheit die gemeinsame Schuldenaufnahme in der EU für den Corona- Wiederaufbaufonds gebilligt. Union, SPD, Grüne und FDP stimmten für den Gesetzentwurf, den sogenannten EU-Eigenmittelbeschluss. Damit wird der EU- Kommission erlaubt, für den 750 Milliarden Euro schweren Corona-Topf zum ersten Mal Schulden aufzunehmen. Der Regelung müssen noch alle EU-Länder zustimmen.“
Ob die wohl wussten, was da an Zahlungsverpflichtungen auf Deutschlands Steuerzahler zukommt? Die Fernsehzuschauer erfuhren es jedenfalls nicht. Wie in fast allen anderen Nachrichtensendungen ging es in der 15-Minuten-Tagesschau der ARD 10 Minuten um Corona, kurz um Biden und China, 2 Minuten um Kindesmissbrauch, knapp 2 Minuten um den Tod von Uta Ranke-Heinemann – und dann der Sport. Von der EU und ihren neuen Schulden war weit und breit nichts zu vernehmen.
Am Tage drauf stimmte auch der Bundesrat zu, aber man hatte die Rechnung ohne den Wirt gemacht, sprich den früheren Vorsitzenden der AfD Prof. Bernd Lucke, einem ausgemachten Kenner der Europäischen Union und dessen, was da so am Rande der Legalität oder gar völlig schief läuft.
Er erhob mit 2281 Getreuen Klage vor dem BVerfG. Sie sind der Ansicht, dass eine gemeinschaftliche Verschuldung nicht zulässig sei. Deutschland gehe damit unkalkulierbare finanzielle Risiken ein. Dabei berufen sich die Kläger auf die Europäischen Verträge, in denen geregelt sei, dass der EU-Haushalt „vollständig aus Eigenmitteln" finanziert werden müsse.
Und siehe da, das Gericht untersagte dem Bundespräsidenten die Unterschrift unter dem Gesetz bis zur Entscheidung in der Hauptsache. Es kann damit nicht in Kraft treten.
Man darf über den Ausgang des Verfahrens gespannt sein, hat doch das BVerfG schon einmal der EU Knüppel zwischen die Beine geworfen, wurde allerdings später vom EUGH überstimmt.
Übrigens: Wer sich näher damit befassen möchte, wie sich die EU immer weiter von den Maastricht-Verträgen entfernt und sich darüber hinwegsetzt, dem sei das Buch von Thilo Sarrazin empfohlen „Europa braucht den Euro nicht“, schon ein paar Jahre alt, aber aktuell wie am ersten Tag.