11. 3. 2021 Die Parteien werden von uns Steuerzahlern fürstlich alimentiert

Jeder Interessenverband oder Verein muss finanziell mit den Beiträgen seiner Mitglieder auskommen. Einige, die als gemeinnützig anerkannt sind, dürfen darüber hinaus Spenden mit steuerbegünstigenden Spendenbescheinigungen honorieren.  

Nicht so die überwiegend linken und grünen Nicht-Regierungs-Organisationen (NGO) wie die Deutsche Umwelthilfe und andere, die mehr oder minder direkt vom Staat, sprich von den Ministerien oder Kommunen, am Leben gehalten werden. Mit der unausgesprochenen Konsequenz, dass sie ihr gemeinnütziges Ziel nie erreichen, würden sie sich doch damit ihrer Pfründe berauben. Also möge sich der geneigte Leser nicht darüber wundern, dass es z.B. immer mehr Rassismus in unserem Lande gibt, sprießen doch die Anti-Rassismus-Vereine wie Pilze aus der Erde und wittern überall Unrat. Wie sagte schon Goethe in seinem Zauberlehrling: „Die Geister, die ich rief, …“

Aber auch unsere politischen Parteien langen ungeniert zu, Sie werden fürstlich vom Staat versorgt. Nicht nur, dass sie ihre Spitzen-Leute als Minister oder in führender Funktion in Behörden und in staatlichen Einrichtungen unterbringen können. Nahezu kein Uni-Präsident, kein Polizeipräsident oder sonstiger Behördenleiter, kein Intendant des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der nicht mit parteipolitischem Rückenwind in sein Amt gekommen wäre!
Selbst bei der Besetzung der leitenden Posten der Staatsunternehmen, von der Bahn AG oder der KfW-Bank auf der Bundesebene bis hin zu den kommunalen Versorgungsunternehmen, ist das richtige Parteibuch hilfreich.

Und alles in der Hoffnung, dass die so in ihre Funktion Gehievten ihr Amt im Sinne ihrer Partei ausüben.

Ist es da ein Wunder, dass so mancher Funktionsträger weniger von Sachverstand als von Parteinähe geprägt ist? Die Zahl derer, die dann ihr Amt wegen Unfähigkeit vorzeitig aufgeben mussten, ist schon enorm. An den Chef der BaFin sei an dieser Stelle erinnert.

Aber statt  diese Ämterpatronage anzuprangern, halten sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender zurück, sind doch auch die wichtigsten ihrer Funktionsträger gleichermaßen ins Amt gekommen. Bei der Print-Presse ist es noch ärger: Da besitzt die SPD über ihre ddvg und die Madsack-Verlagsgruppe gleich mehrere eigene Tageszeitungen, die zwar – wie die MAZ - nicht mehr als „überparteilich“ bezeichnet werden, aber es wird auch angelegentlich verschwiegen, wer der Eigner ist.
Dabei hätte der geneigte Leser schon ein Recht darauf zu wissen, wer hinter seiner Tageszeitung steht, denn: „Wes´ Brot ich ess, dess´ Lied ich sing“.
Von der staatlichen Förderung in Höhe von z. Zt. 220 Mio. Euro pro Jahr für die Verlage von Tageszeitungen pp. soll hier gar nicht erst gesprochen werden.

Darüber hinaus erhalten die Parteien im Rahmen der früher als „Wahlkampferstattung“ bezeichneten Zuwendungen vom Steuerzahler jährlich, also nicht nur im Jahr der jeweiligen Bundestags- oder Landtagswahl, für jede abgegebene Zweitstimme einen Euro (bei mehr als vier Millionen Stimmen reduziert sich alles, was über dieser Grenze liegt, auf 0,83 Euro). In absoluten Zahlen haben die CDU 12,5 Mio. Zweitstimmen, die SPD 9,5 Mio. Zweitstimmen, die AfD 5,8 Mio. Stimmen, die FDP 5,0 Mio. Stimmen, die LINKE 4,3 Mio. Stimmen, die Grünen 4,1 Mio. Stimmen sowie die CSU 2,9 Mio. Stimmen bei der BT-Wahl 2017 erreicht. So kann sich jeder die jährliche staatliche Unterstützung, letztlich von unseren  Steuergroschen, selbst ausrechnen.

Tja, trotz der Ämterpatronage hat sich seit 1990 die Mitgliederzahl der Parteien von 2,410 Mio. Personen auf 1,227 Mio. im Jahre 2019  halbiert (=1,48 Prozent der Bevölkerung). Wenn damit über die Mitgliedsbeiträge nicht mehr genug Geld hereinkommt, muss man sich eben andere Geldquellen erschließen. Und da sind wir wieder beim Steuersäckel!