19. 1. 2021 Die Frauenquote - Freude bei Bundesministerinnen

Da treten zwei Bundesministerinnen vor die Presse und können sich vor Freude kaum halten, hat doch das Bundeskabinett der Frauenquote in Firmenvorständen und Aufsichtsräten zugestimmt. Frau Christine Lambrecht, ihres Zeichens Bundesjustizministerin und neben dem Innenminister für die Verfassungsmäßigkeit des politischen Handelns zuständig, und Frau Franziska Giffey,  Bundesfrauenministein und unter Druck, da sie bei ihrer Doktorarbeit zuviel gemogelt hat.

Nach der Vorstellung dieser beider Damen sollen nunmehr Quotenfrauen in den Firmenvorständen (und Aufsichtsräten) sitzen.

Klingt erst einmal gut, sind doch diese Gremien überdurchschnittlich mit Männern besetzt. Aber woran liegt das? Ein Grund ist sicher, das vor ca. 20 – 30 Jahren, als die heutige Führungselite nach dem Studium ins Berufsleben startete, viele Frauen sich Sozialberufen im weitesten Sinne zuwandten. Hier soll nicht nur an die Kindergärtnerinnen und Lehrerinnen erinnert werden, auch die angehenden Ärzte waren weitestgehend weiblichen Geschlechts. Übrigens beides nicht zum Nachteil der Gesellschaft!

Aber im Ergebnis stehen heute bei weitem nicht so viele weibliche Anwärter für Spitzenfunktionen in der Wirtschaft auf Grund ihres Alters und ihrer Berufserfahren zur Verfügung wie männliche Bewerber. Doch wenn man heute die Studienanfänger vergleicht, weiß man, dass über kurz oder lang die Frauen diese Posten erreichen werden, zumal es mehr weibliche als männliche Studienanfänger gibt.

Doch wenn man heute das Wort „Gleichberechtigung“ in den Mund nimmt, meint man immer nur die weibliche, Man darf an dieser Stelle auch einmal fragen, was denn die Justizministerin und ihre Kollegin für die Gleichberechtigung der Männer in den Kindergarten- und Lehrerberufen getan haben. Dass dort die männliche Komponente mehr als deutlich unterrepräsentiert ist und zu einer Fehlentwicklung geführt hat, weiß jeder – gesetzlich hat sich trotzdem nichts getan.

Seit vielen Jahren gibt es im öffentlichen Dienst die gesetzliche Vorgabe, dass bei gleicher Eignung Frauen bei der Vergabe von Führungspositionen und Beförderungen zu bevorzugen sind. Ist das mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar, nach dem niemand u. a. wegen seines Geschlechts bevorzugt oder benachteiligt werden darf? Natürlich ist bekannt, dass das BVerfG das als verfassungsgemäß angesehen hat, aber eine Bevorzugung der weiblichen Anwärter auf diese Posten ist es trotzdem.

Nein, die Vergabe von Führungspositionen sollte vor allem an Leistung, Eignung und Befähigung gebunden sein, wie es die einschlägigen Gesetze des Bundes und der Länder vorsehen. Von Geschlecht, Religionszugehörigkeit oder gar Parteienzugehörigkeit steht da nichts. Dass trotzdem dagegen ständig verstoßen wird, weiß jeder, der sich näher damit befasst. Oder kann sich der geneigte Leser vorstellen, dass ein Behördenleiter nicht seines Parteibuches wegen das Amt erklommen hat?

Und man darf auch die Frage stellen, ob man mit den geplanten gesetzlichen Regelungen die Ministerinnen ihren Geschlechtsgenossinnen einen Gefallen tun, liegt doch der Verdacht nahe, dass die nicht auf Grund ihrer Leistung, sondern auf Grund ihres Geschlechts den Posten bekommen haben, dass sie also „Quotenfrauen“ sind. Für ihr Ansehen im Unternehmen und in der Öffentlichkeit ist das sicher nicht förderlich.

Gut gedacht ist auch diesmal nicht gut gemacht! Haben wir wirklich zur Zeit keine anderen Sorgen?