18. 1. 2021 Die deutsche Reichsgründung vor 150 Jahren und der Duden

Am 1. 1. 1871 traten Bayern, Baden, Württemberg und andere dem Norddeutschen Bund bei, der von Preußen dominiert wurde und sich dann kurz „Deutscher Bund“ nannte, Als Reichsgründungstag wurde jedoch später der 18. Januar 1871 gefeiert, an dem der preußische König Wilhelm I. in Versailles zum Deutschen Kaiser proklamiert worden war. Also genau vor 150 Jahren!

Neben den organisatorischen Fragen, die mit der Staatsgründung (föderative Monarchie) notwendig wurden, musste auch vieles in den bisher selbständigen Bundesstaaten vereinheitlicht werden.

So vereinheitlichte die Regierung im Sauseschritt die Eisenbahnen der deutschen Teilstaaten, die Post, die Währungen, die Zivil- und Strafgesetze und vieles mehr. Weil die staatlich geeinigten Deutschen in vielerlei Mundarten redeten und schrieben, herrschte auch in der Rechtschreibung blankes Durcheinander. Deshalb begann 1871 Konrad Duden, damals Direktor des Gymnasiums im ostthüringischen Schleiz, damit, ein Wörterbuch zu schaffen. Nach der von ihm entscheidend mitgeprägten Konferenz „zur Herstellung größerer Einigung in der deutschen Rechtschreibung“, die 1876 tagte, erschien 1880 erstmalig sein „Vollständiges Orthographisches Wörterbuch der deutschen Sprache“.

Eine verpflichtende einheitliche Rechtschreibung gibt es im Deutschen erst seit der 2. orthografischen Konferenz im Jahr 1901. Damals wurde der Duden als verbindlich eingestuft, was in den 1950er Jahren noch einmal bestätigt wurde.

Weil sich der Duden nun – nach ca. 150 Jahren – immer mehr den Zwangsvorstellungen kleiner, aber lautstarker Gruppen unterwarf, büßte er zugleich jegliche Verbindlichkeit ein – er schaffte sich quasi selbst ab. Trotzdem wird er immer noch gekauft und von vielen Eltern und Großeltern ihren Sprösslingen zum Schulanfang geschenkt.

Durch die Rechtschreibreform 1996 wurde ein Duden-Ersatz geschaffen, nämlich das sogenannte „amtliche Regelwerk“, herausgegeben vom Institut für deutsche Sprache.  Das gab am 16. 11. 2018 eine Empfehlung (!) für eine „geschlechtergerechte Schreibung“ heraus und definierte die folgenden  Kriterien als Grundlage dafür:
Geschlechtergerechte Texte sollen „sachlich korrekt, verständlich, lesbar und vorlesbar sein, Rechtssicherheit und Eindeutigkeit gewährleisten, übertragbar in ausländische Staaten mit deutscher Amts- oder Minderheiten-Sprache sein sowie für die Lesenden und Hörenden die Konzentration auf wesentliche Sachverhalte und Kerninformationen sicherstellen“.

Das amtliche Regelwerk verlautete weiter: Die Beobachtung der geschriebenen Sprache zeigt dazu derzeit neben verschiedenen grammatischen (Generisches Maskulinum, Passivkonstruktionen usw.) verschiedene orthographische Ausdrucksmittel wie Unterstrich (Gender-Gap), Asterisk (Gender-Stern) oder den Zusatz „männlich, weiblich, divers“ (m/w/d) hinter dem generischen Maskulinum. Diese entsprechen in unterschiedlichem Umfang den Kriterien für geschlechtergerechte Schreibung.

Diese Entwicklung steht noch am Anfang. (…)  Sie soll nicht durch vorzeitige Empfehlungen und Festlegungen des Rats für deutsche Rechtschreibung beeinflusst werden.“ Hoffentlich denken die Verantwortlichen daran, dass Wörter aus einzelnen Buchstaben bestehen, die einen Laut in der Sprache symbolisieren – Gendersternchen und Unterstriche tun das nicht!

Alles ist also im Schwange. Aber egal, wie zu gegebener Zeit entschieden wird:

Ich gehe jedenfalls weiterhin zum Bäcker – nicht zum Backshop, zur Backenden oder zur Bäcker*in. Hoffentlich bleibt das auch in Zukunft zulässig.