14. 1. 2021 FfF hat vor einem Jahr das Bundesverfassungsgericht angerufen
Gelegentlich muss man in diesen überhitzten Zeiten einmal nachfragen, was denn aus anderen Angelegenheiten geworden ist, die nicht mit Corona zusammenhängen.
Am 15. 1. 2020 gaben in den Räumen der Bundespressekonferenz Aktivisten der Bewegung „Fridays for Future“ bekannt, dass sie an Vortage, also genau heute vor einem Jahr, zwei Klagen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hätten. Gemeinsam mit Greenpeace und der „Deutschen Umwelthilfe“ soll dadurch das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung verschärft werden. Man wird sehen, ob das Vorhaben glückt. Wie schon an anderer Stelle erwähnt, ist man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand.
Der Gang zum Bundesverfassungsgericht steht grundsätzlich Personen, Unternehmen, Vereinen und Lobbygruppen offen. Nur die wenigsten Klagen werden zur Entscheidung angenommen, denn schon im ersten Semester lernt der Jurastudent, dass für eine Klage der Kläger „selbst, gegenwärtig und unmittelbar“ betroffen sein muss.
Das Fernsehen und kaum eine Zeitung ließen es aus, über die Klage zu berichten. Die Kläger erhielten damit eine Aufmerksamkeit, die ihresgleichen sucht. Doch wogegen klagen die deutschen Aktivisten konkret? Das Klimaschutzgesetz ergreife nicht die nötigen Maßnahmen, um die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte zu schützen. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit etwa werde beeinträchtigt, wenn nicht sofort alle Kohlekraftwerke abgeschaltet würden und ein Tempolimit von 120 Stundenkilometern auf Autobahnen gelte. Wird hier wieder einmal mit Kanonen auf Spatzen geschossen? Welche Maßnahmen auch immer die Bundesrepublik Deutschland ergreifen mag, am Himmel über Berlin und Potsdam ändert sich nichts. Denn es gibt kein deutsches Klima. Deutschland ist ein vergleichsweise kleines Land, Weniger als ein Prozent der Menschen weltweit lebt hier, und es werden prozentual immer weniger. Deutschland wird auch beim Klima immer unwichtiger mit 2,4 Prozent Anteil weltweit an der Umweltbelastung – außer in den Augen und Herzen und Träumen der Klimaaktivisten. Sie sind eine sehr deutsche Angelegenheit.
Mit ihren Anliegen stießen die Aktivisten bisher auf breite öffentliche Zustimmung. Doch damit und der Begleitrhetorik haben sie den Bogen überspannt. Unstrittig gibt es einen Klimawandel, und unstrittig hat menschliches Verhalten daran seinen Anteil. Fast niemand leugnet das, wenn man auch den prozentualen Anteil daran nicht bestimmen kann. Aber die Rettung des Weltklimas kann schon aus geographischen Gründen nicht von deutschem Boden ausgehen. Und der Weg, den die Umweltaktivisten gehen, ist gespickt mit Angst und Panik, Drohung und Aggressivität. Eine zornige Unduldsamkeit spricht aus den Worten der Protagonisten. Luisa Neubauer vorneweg, hatte sie doch kurz zuvor lt. BILD-Zeitung erklärt, dass alle Unternehmen, die meinten, sie müssten die Klima-Krise weiter anheizen, wissen sollten, „wir werden euch die Zukunft nicht weiter zerstören lassen. Das war erst der Anfang. Das ist keine freundliche Erinnerung, sondern eine freundliche Warnung.“ Vor allem aber ist das die ins Deutsche transponierte Rede und Denke der Schwedin Greta, die selbst vor den UN droht, „wir werden euch nicht davonkommen lassen!“
Wir gegen euch, die Jugend gegen die Erwachsenen und erst recht gegen die Alten! Unfug aus kindlichem Mund auf der deutschen Weltbühne des Geschehens. Da sitzt dann in den Räumen der Bundespressekonferenz ein Siebzehnjähriger – so die Presse - und erzählt von der Traurigkeit, die ihn befalle, wenn er durch Deutschland fahre. „Uns wird auch jetzt schon unser Leben und unsere Zukunft geraubt“ – eine fast wörtliche Übersetzung aus Thunbergs Rede bei den Vereinten Nationen. Oder eine Fünfzehnjährige berichtet vom Traum, „in 60 Jahren noch auf dieser schönen Erde leben zu können.“ Gefühle und Träume in allen Ehren, doch das sind Sprechblasen aus Gretas Welt. Wäre „Fridays for Future“ ein authentischer Ausdruck einer ganzen Generation, müsste man dieser Generation zurufen: „Wer macht euch so traurig, was hat euch verhext?“
Ein Jahr später steht die Entscheidung des BVerfG immer noch aus – sogar zu der Frage, ob die Klage überhaupt angenommen wird, ist bis heute (14. 1. 2021) nichts zu finden.
Es ist nicht das erste Mal, dass unter großer Berichterstattung der Medien Gerichte angerufen werden und dann nichts folgt. An die Jagden Rechter in Chemnitz im August 2018 gegen Linke sei hier erinnert, haben sie doch dem damaligen Verfassungsschutz-Präsidenten das Amt gekostet. Aber ein Urteil ist bis heute nicht ergangen! Und wird wohl auch nicht, weil die Kanzlerin, ihr Pressesprecher und die geneigte Presse auf den falschen Zug aufgesprungen sind!
Oder der verdächtige Bundeswehroberleutnant A., dem in der Öffentlichkeit unterstellt wurde, mit einer in Österreich gekauften Pistole die Revolution anzuzetteln. Er saß zwar ein halbes Jahr in U-Haft; aber das zuständige Gericht ließ die Anklage nicht zu und ein anderes hat bisher nicht entschieden.