11. 12. 2020 LGBTIQ, die EU und ihre Rechtsstaatsabweichler

Polen, Ungarn und Slowenien haben bis vor wenigen Tagen den EU-Haushalt in Höhe von 1,2 Billionen Euro mit einem Veto blockiert. Hintergrund war, dass bei dem Verdacht auf Verstoß gegen Rechtsstaatsprinzipien die Verteilung der Mittel auf einzelne Länder gekürzt oder gar vollständig eingestellt werden darf.

 

Natürlich erhebt sich dabei die Frage, was man unter „Rechtsstaatsprinzipien“ versteht, welche Verstöße darunter subsumiert werden und wer den Verstoß feststellt.  

 

Hier ein Beispiel für Rechtsstaatsprinzipien: Soeben hat die EU-Kommission die erste „Strategie zur Gleichstellung von LGBTIQ in der EU“ verabschiedet. Ziel der EU-Strategie ist die Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, Transgender-, nichtbinären, intersexuellen und queeren Personen (LGBTIQ). Hintergrund: Angeblich fühlen sich 43 Prozent der „LGBTIQ-Personen“ nach eigenen Aussagen diskriminiert. Die EU will die Liste der Straftaten um „Hassdelikte und Hetze“ gegen LGBTIQ erweitern und „Online-Hassreden und Desinformation gegen LGBTIQ“ bekämpfen. Zudem plant die Kommission eine „Gesetzgebungsinitiative zur gegenseitigen Anerkennung von Elternschaft“ bei „Regenbogenfamilien“ sowie „Maßnahmen zur Förderung der gegenseitigen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zwischen den Mitgliedstaaten“. 

Natürlich geht es auch ums Geld:  Die EU-Kommission will die LGBTIQ-Lobby finanziell fördern sowie die rechtliche „Anerkennung von Transgender- und nichtbinären Identitäten“ in den Mitgliedsstaaten durchsetzen, „Maßnahmen zur Gleichstellung von LGBTIQ“ in der Entwicklungshilfe unterstützen und LGBTIQ-Gleichstellung „in alle EU-Politikbereiche integrieren“.

Aber es geht auch darum, Druck auf familienfreundliche Regierungen (etwa im katholischen Polen oder Ungarn) aufzubauen und Familienschützer zu kriminalisieren.

Also Achtung: Wer meint, dass die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen wird und dass Familie aus Vater, Mutter und Kindern besteht, kann demnächst womöglich wegen angeblicher „Hassdelikte und Hetze“ zensiert oder gar strafrechtlich verfolgt werden. Und die Staaten, die daran festhalten, müssen damit rechnen, dass ihnen die Subventionen gekürzt werden, auch wenn ihre Parlamente anders entscheiden! Da kann man nur Verständnis für Ungarn , Polen und Slowenien zeigen.

Und die Deutsche Bahn AG hat gerade einen Prozess verloren, weil sie ihre Kunden nur mit „Sehr geehrte Frau“ oder „Sehr geehrter Herr“ anspricht. Hiergegen hatte ein Kläger (m/w/d) nicht binären Geschlechts geklagt und vor dem LG Frankfurt/Main Recht bekommen. Die Richter meinten, es reiche vollständig aus, wenn die Bahn AG ihre Kunden nur einen „Guten Tag“ wünsche. Aber man darf noch Hoffnung haben: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Um es auf den Punkt zu bringen: Die homosexuellen Menschen beiderlei Geschlechts haben nichts dagegen, mit „Herr“ oder „Frau“ angesprochen zu werden, und wegen der anderen, die weniger als ein Prozent der Bevölkerung ausmachen, möchte ich nicht darauf verzichten, mit „Herr“ angesprochen zu werden.

Haben wir in diesen Corona-Zeiten wahrlich keine anderen Sorgen?

Zum Schluss noch eine Anmerkung: Mit dieser Meinungsäußerung geht es mir um die EU und ihre Auffassung von Rechtsstaatlichkeit sowie um Verständnis für die Abweichler in Polen, Ungarn und Slowenien, die sich gegen ein Hineinregieren in ihre Länder von der EU wehren. Das hätte Deutschland an anderen Stellen längst machen sollen.

Es geht mir keinesfalls darum, LGBTIQ-Menschen zu diskriminieren. Jeder ist nun ´mal so, wie er von Gott geschaffen wurde. Und deshalb stehen sie wie alle anderen auch unter dem Schutz des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.