1. 10. 2020 Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Deutschland findet Nachahmer
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) feiert Jubiläum. Es ist genau vor drei Jahre am 1. 10.. 2017 in Kraft getreten und soll die Bekämpfung der zunehmenden Verbreitung von Hasskriminalität und anderen strafbaren Inhalten vor allem in sozialen Netzwerken wie Facebook, YouTube oder Zwitter erleichtern. So werden Anbietern von sozialen Netzwerken Pflichten auferlegt: Berichtspflichten, Einrichten eines Beschwerdemanagements sowie die Pflicht zur Benennung von Zustellungsbevollmächtigten und Empfangsberechtigten. Im Rahmen des Beschwerdemanagements geht es im Kern darum, dass Anbieter sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden, rechtswidrige Inhalte im Sinne des NetzDG nach Kenntnis und Prüfung zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren. Genau hier steckt das Problem, denn ob eine Veröffentlichung im Netz einen strafbaren Inhalt hat, bestimmen nicht deutsche Gerichte, sondern die Netzbetreiber in Silicon Valley. Und der Verfasser hat keine rechtliche Möglichkeit, sich dagegen zu wehren, und ein „in dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten) gibt es erst recht nicht. Schon hier kann man erhebliche Bedenken gegen das NetzDG artikulieren, werden doch staatliche Maßnahmen auf Private, und dann noch auf solche im Ausland, übertragen. Nicht ohne Grund hat der Verfasser dieser Zeilen schon vor drei Jahren warnend den Finger gehoben und zusammengefasst: Gut gedacht ist noch lange nicht gut gemacht!
Prompt kam Kritik von der UNO. Der Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen für den Schutz der Meinungsfreiheit David Kaye kritisierte im Juni 2017 die geplanten Regelungen in einer Stellungnahme an die Bundesregierung scharf. Sie würden weit über das Ziel hinausschießen und Plattformbetreibern zu große Verantwortlichkeiten aufbürden. Ferner seien sie mit internationalen Menschenrechtserklärungen wie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte nicht vereinbar.
Die EU mit der Merkel-Freundin Ursula von der Leyen an der Spitze sieht das offiziell deutlich positiver. Allerdings wurde im November 2017 bekannt, dass die Kommission Dokumente unter Verschluss hält, die die Vereinbarkeit des Gesetzes mit EU-Recht im Hinblick auf die Europäische Menschenrechtskommission sowie die europarechtlichen Vorgaben (E-Commerce-Richtlinie) überprüfen. Warum wohl diese Geheimhaltung? Hierzu wurde eine Anfrage der Presse damit beantwortet, dass „die Veröffentlichung der Dokumente … das Klima des gegenseitigen Vertrauens zwischen dem Mitgliedsstaat und der Kommission beeinträchtigen“ würde.
Das erinnert an das Sprichwort von der einen Krähe, die der anderen …
Erst jüngst wurde es nochmal verschärft; jetzt sollen die Nutzerdaten beim Verdacht auf bestimmte Straftaten automatisch an das BKA weitergeleitet werden. Doch noch ist Polen nicht verloren: Anfang September 2020 signalisierten die Beamten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, dass sie das Gesetz in seiner jetzigen Form als „evident verfassungswidrig“ einschätzen.
Genau dieses Prinzip, die Firmen durch einseitige Strafen zur Zensur zu zwingen, hat das türkische Parlament jetzt in Gesetzesform gegossen und verabschiedet. Und Russland unter Putin hat ähnliches eingeführt und bezog sich dabei sogar ausdrücklich auf die deutsche Vorlage. Und wann folgen China und andere Diktaturen? Wenn man gelobt wird, sollte man auch darüber nachdenken, wer es ist. Denn ein Lob von der falschen Seite ist kontraproduktiv!
Dass wir auf diese Art und Weise beispielgebend in der Welt sind, ist wahrlich nichts, auf das wir stolz sein können.
Und die unsäglichen Angriffe auf Alice Weidel oder ‚Renate Künast konnte es auch nicht verhindern!