10. 7. 2020 Der aktuelle Verfassungsschutzbericht 2019

Lt. Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2019 hat die Zahl der politisch motivierten Straftaten um 14,2 Prozent zugenommen - der zweithöchste Anstieg seit Einführung der Statistik im Jahr 2001. Mit 54,3 Prozent machen rechtsmotivierte Straftaten weiterhin mehr als die Hälfte aller registrierten Straftaten aus. Und die Zahl der rechts-motivierten Täter hat sich um 7.000 erhöht, da man einen Teil der AfD-Mitglieder einfach dazu addiert hat.

Schauen wir uns das doch einmal genauer an:

Wenn ewig-gestrige Linke Stalin, einen der großen Massenmörder des vergangenen Jahrhunderts, glorifizieren oder in die Kommunistische Plattform eintreten, passiert nichts. Wenn spinnerte Rechte  aber „Heil Hitler“ rufen, machen die sich strafbar und werden gezählt.

Wenn die gleichen Linken die Hand zur Faust ballen und den Arm heben, wie es zu Zeiten der DDR üblich war, ist das durch freie Meinungsäußerung gedeckt. Wenn rechte Dumpfbacken aber den Hitlergruß zeigen, landet das als politisch motivierte Straftat von Rechts in der Statistik

Wenn bei Zusammenkünften Linker die „Internationale“ gesungen wird, schütteln Außenstehende  bestenfalls den Kopf. Wenn aber Rechte das Horst-Wessel-Lied anstimmen, ruft das die Polizei auf den Plan und führt wieder zu einer einem Strich in der Statistik.

Dergleichen Beispiele gibt es viele. Man denke nur an das Hakenkreuz oder das sozialistische Symbol von Hammer, Sichel und Zirkel in den Fahnen.

Die unterschiedliche Behandlung von Rechts und Links wird gern damit begründet, dass das Nazi-Reich schlimmste Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat und dass so etwas nie wieder passieren dürfe. Das ist zwar richtig, geht aber an der Tatsache vorbei, dass der Kommunismus keinen Deut besser war. Das französische „Schwarzbuch des Kommunismus“ (gibt es auch in deutscher Sprache) weist nach, dass durch den Kommunismus von der Sowjetunion bis zum Polpot-Regime mehr Menschen massakriert wurden als durch die Nazis. Auch das darf sich nie wieder wiederholen!

Kurzum: Der Verfassungsschutz misst mit zweierlei Maß oder führt uns bewusst in die Irre. Tut er das, um den bekannten Links-Terroristen von der RAF bis zu Antifa etwas Gleichwertiges auf der rechten Seite entgegen zu stellen? Oder will man absichtlich die Gefahr von rechts stärker erscheinen lassen, um damit die Gefahr von links zu relativieren?

Und man darf auch die Frage stellen, warum der Verfassungsschutz die Zahlen der Kriminalstatistik veröffentlicht und nicht die Polizei. Bei den Sicherheitsbehörden im III. Reich war die Gestapo der Polizei übergeordnet wie in der DDR die Stasi. Sind wir auch schon auf dem Wege, dass der Verfassungsschutz sich polizeiliche Befugnisse anmaßt? Nicht ohne Grund haben die Väter (und Mütter) des Grundgesetzes zwar die Notwendigkeit eines Verfassungsschutzes anerkannt, ihn aber aus den gleichen guten Gründen nicht mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet.

Für die Behandlung von Straftaten sind die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte zuständig – und bis zur Verurteilung gilt auch bei Straftaten mit politischer Motivation die Unschuldsvermutung!

Der Verfassungsschutz hat offensichtlich andere Maßstäbe.