29. 3. 2020 Der „Flügel“ wird beobachtet

Seit dem 12. 3. 2020 ist der „Flügel“ der AfD offiziell ein „Beobachtungsfall“ für den Verfassungsschutz. Für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sei die Gruppierung um Björn Höcke und Andreas Kalbitz erwiesen rechtsextremistisch und damit verfassungsfeindlich – das gilt auch für mehr als zwei Dutzend Bundestagsabgeordnete.

Die Analyse, wer zum Flügel gerechnet werden kann, basiert auf Merkmalen, die vom BfV festgelegt wurden. Denn offizielle Mitgliederlisten soll es nicht geben.
Demnach ist der Gruppe zuzurechnen, wer häufig an Flügel-Veranstaltungen teilnehme oder deren Appelle unterzeichnet habe. Die 2015 von Höcke vorgelegte „Erfurter Resolution“ gilt nicht mehr als alleiniger Indikator für die Zuordnung zum Flügel, der in den Landesverbänden von sogenannten Obmännern koordiniert wird.

Wer als Flügel-Anhänger im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, werde künftig „ein Problem mit seiner Dienststelle bekommen“, sagte Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang. Der FDP-Innenexperte Benjamin Strasser setzte noch eins drauf und erklärte: „Bei den regelmäßigen Entgleisungen der extremistischen Flügel-Anhänger muss genau hingeschaut werden, ob diese Leute aus dem öffentlichen Dienst entlassen werden müssen.“ Es solle niemand im Staatsdienst arbeiten, „der diesen demokratischen Staat täglich bekämpft“.

Ist der Flügel wirklich verfassungsfeindlich? Hierüber kann man sich schwerlich ein eigenes Bild machen und muss deshalb dem BfV Glauben schenken, das aus Reden und Schreiben einzelner vermeintlicher Mitglieder des „Flügels“ zitiert.
Allerdings gibt es auch in anderen Parteien oder ihren Unterorganisationen (vgl. Kommunistische Plattform der LINKEN oder die Grünen und die SPD) Wirrköpfe, die z. B. Verstaatlichungen fordern und deren Auffassungen nicht oder nur bedingt mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Wenn man an Jürgen Trittin (Grüne) denkt, der früher dem maoistischen Kommunistischen Bund angehört hatte, weiß man, dass er in Jugendjahren stramm unseren Staat bekämpft hat, übrigens ebenso wie Joschka Fischer, dem Frankfurter Steinewerfer und Polizisten-Prügler. Heute ist beiden das längst verziehen, was man allerdings von AfD-Leuten nicht behaupten kann, die ehedem rechten Jugendorganisationen angehört hatten oder zumindest dabei gesehen wurden. Oder Claudia Roth (Grüne), die lt. CSU hinter einem Plakat mit der Aufschrift „Deutschland, die mieses Stück Scheiße“ hergelaufen sein soll. Näheres unter https://www.bayernkurier.de/inland/8411-claudia-roth-auf-abwegen/  Schlimm genug, dass diese Frau dem Präsidium eines Gesetzgebungsorgans angehört, was man auf der anderen Seite Vertretern der AfD verweigert. Auch sei dahingestellt, wieweit man derartiges Verhalten Einzelner der gesamten Partei anlasten kann.

Hier wird deutlich, warum der Verfasser dieser Zeilen immer wieder gleiche Behandlung für rechte und für linke Extremisten fordert, hat er doch jahrelang unter der RAF und ihren Sympathisanten gelitten.

Zurück zur AfD: Nun endlich ist in der Presse zu lesen, dass der Parteivorstand den „Flügel“ zur Selbstauflösung aufgefordert hat. Das hätte er bestimmt nicht getan, wenn an den Vorwürfen nicht etwas dran gewesen wäre. Denn nach Gaulands Aussagen steht der „Flügel“ in der Mitte der AfD.