23. 3. 2020 Ist Höcke ein Faschist?

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen aus dem Jahre 2019 ist die Aussage, Höcke sei ein Faschist, durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Das Gericht entschied seinerzeit in einem Eilverfahren, nachdem in Eisenach eine Demonstration unter dem Motto „Protest gegen die rassistische AfD, insbesondere gegen den Faschisten Höcke“, angemeldet worden war. Die Stadtverwaltung Eisenach hatte die Bezeichnung der Veranstaltung nicht zugelassen. Nach eigenen Angaben aus Rücksicht auf Persönlichkeitsrechte und die öffentliche Sicherheit wollte sie verhindern, dass Höckes Name und die Bezeichnung „Faschist“ in direktem Zusammenhang genannt werden. 

Die Organisatoren widersprachen dieser Auffassung. Sie beriefen sich auf das Grundgesetz und die in Artikel 5 verankerte Meinungsfreiheit.
Und so kam es zu dem Urteil in einem Eilverfahren. Darin heißt es zwar, dass der Begriff „Faschist“ einen ehrverletzenden Charakter haben könne. Allerdings: „Im politischen Meinungskampf sind übertreibende und verallgemeinernde Kennzeichnungen des Gegners ebenso hinzunehmen wie scharfe, drastische, taktlose und unhöfliche Formulierungen, die in der Hitze der Auseinandersetzung als bloßes Vergreifen im Ton erscheinen.“ Ein bisschen kann man das nachvollziehen, wenn man daran denkt, wie Politiker am Drei-Königs-Tag oder bei den Aschermittwochs-Veranstaltungen über ihre politischen Gegner herziehen.

Allerdings nahmen Politiker vor allem linksgrüner Parteien und Pressevertreter des Urteil zum Anlass, Höcke und mit ihm gleich die gesamte AfD grundsätzlich als Faschisten[1] zu bezeichnen.

Dem gebot nun am 16. 3. 2020 das Landgericht Hamburg Einhalt. Denn der Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist nach Feststellung des Landgerichts Hamburg nicht gerichtlich zum Faschisten erklärt worden. In einer einstweiligen Verfügung untersagte das Landgericht dem FDP-Fraktionschef im Berliner Abgeordnetenhaus Sebastian Czaja die Äußerung, ein Gericht habe Höcke als Faschisten eingestuft. Den entsprechenden Beschluss hat das Hamburger Landgericht auf Antrag von Höcke gefasst, sagte am Montag ein Gerichtssprecher.

Die Äußerung, die Czaja am 25. Februar in einen Beitrag für die „Berliner Zeitung“ zur Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten in Thüringen eingebaut hatte, darf der Politiker nun bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250 000 Euro nicht wiederholen oder weiter verbreiten.

Ein Teil der Leser könne sie so verstehen, erläuterte der Gerichtssprecher, ein Gericht habe positiv festgestellt, dass Höcke ein Faschist sei. Das verletze das Persönlichkeitsrecht von Höcke. Tatsächlich habe damals das Verwaltungsgericht Meiningen nur über die Zulässigkeit einer konkreten Meinungsäußerung in einem konkreten Kontext entschieden.

So haben also unsere spitzfindigen Juristen geurteilt, man dürfe auf Grund des Meininger Urteils Höcke einen Faschisten nennen, man dürfe aber nicht sage, das Meininger Gericht habe ihn so bezeichnet. Das verstehe, wer will!

Im Übrigen kann man an dieser Stelle nur hoffen, dass unsere deutschen Gerichte den Verunglimpfungen Andersdenkender endlich einen Riegel vorschieben. Den türkischen Staatspräsidenten Erdogan öffentlich als „Ziegenficker“ zu bezeichnen, die AfD-Fraktionsvorsitzende als „Nazi-Fotze“ oder die Grüne Künast als „Drecks-Fotze“, geht schlichtweg zu weit.
Künast hat in einem zweiten Verfahren dann auch obsiegt, gleichwohl wurde der Kommentar „Der wurde in den Kopf geschissen. War genug Platz da kein Hirn vorhanden war“ weiterhin als zulässig angesehen.

Eine Wende in die richtige Richtung, aber bei weitem noch nicht eindeutig genug!

 



[1] An dieser Stelle muss man sich damit auseinandersetzen, was überhaupt Faschismus und Faschist bedeuten.

Die Etymologie des Wortes  fascio wird abgeleitet vom  lateinischen „Fasces“. Diese Rutenbündel waren Machtsymbole zu Zeiten der alten Römer, die die Diener bzw. Leibwächter vor den höchsten römischen Beamten hertrugen.

Dennoch wird der Begriff „Faschismus“ von Historikern als „inhaltsleer“ beschrieben, da er „so gut wie nichts über das Wesen dessen aus[sagt], was faschistisch ist oder sein soll“.

Was also Faschismus ist oder sein soll, wird vornehmlich von seinen Gegnern bestimmt, die Theorien des bzw. über den Faschismus entwickelt haben.

Die „faschistischen“ Staaten in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhundert (Deutschland, Spanien, Italien u.a.) haben diesen Begriff allerdings nie verwendet, sondern sich immer als „Nationalsozialisten“ bezeichnet