3. 2. 2020 So werden die Abweichler vom Mainstream mit dem Verfassungsschutz bekämpft

Normalerweise hat der Verfassungsschutz keine Eingriffsbefugnisse. Aus guten Gründen haben die Väter des Grundgesetzes eine strikte Trennung zwischen der rechtsstaatlich verpflichteten Polizei und dem im Nebulösen herumstochernden Verfassungsschutz gezogen. Wenn Rechte des Bürgers betroffen sind, dürfen nur die Polizei und/oder die Justiz im Rahmen ihrer gesetzlichen Vorgaben nach der Strafprozessordnung oder den Polizeigesetzen tätig werden.

Diese Trennung vor Augen könnte man sich beruhigt zurücklehnen, wenn der Verfassungsschutz die AfD oder andere tatsächliche oder vermeintliche Verfassungsfeinde einer Beobachtung resp.  Prüfung unterzieht oder sie sogar überwacht. Gibt er das aber vorher öffentlich bekannt, dann darf man aus naheliegenden Gründen daran zweifeln, dass er sein Handwerk versteht. Oder will er damit andere Menschen abschrecken, sich einer solchen Organisation anzuschließen?

Bei dem sächsische Polizeihauptkommissar und AfD-Bundestagsabgeordnete Lars Herrmann ist das Konzept aufgegangen. Er hat vor wenigen Tagen sein Parteibuch abgegeben und ist aus der Faktion der AfD ausgeschieden.  

Dort sorgte sein Austritt für Unruhe, denn die von ihm angegebenen Gründe treffen auf alle Beamten und Ruheständler des öffentlichen Dienstes zu. Er hatte den Austritt auch mit der Ankündigung von Innenminister Horst Seehofer (CSU) und Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang begründet, Teile der AfD stärker als bisher ins Visier zu nehmen. So ging von ihm die Botschaft an alle Beamten mit AfD-Parteibuch aus: „Rettet Euch, bevor der Verfassungsschutz die ganze Partei beobachtet und Euch die Mitgliedschaft noch euren Job kostet." 
Als Beamter habe er auch Pflichten, denen er gerecht werden müsse, sagte der 42 Jahre alte dreifache Familienvater der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Er müsse schließlich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen!

So schlimm wird es sicher nicht sein, denkt man zum Beispiel an die „Kommunistische Plattform“, deren Gallionsfigur Sara Wagenknecht regelmäßig in den Talkshows der öffentlich-rechtlichen Sender auftritt. Oder an die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), die einen wesentlichen Anteil an der  Diskriminierung von Kommunisten hatte, die während der Nazizeit in Deutschland überlebt hatten. Angehörige und Funktionäre findet man heute noch in ostdeutschen Parlamenten. Und beide Organisationen werden seit Jahren vom Verfassungsschutz überwacht.

Von den Parteien, die sich am rechten oder linken Rand tummeln, wie z.B. die NPD oder der III. Weg rechts, die MLPD oder DKP links, soll hier nicht gesprochen werden. Politische Wirrköpfe gibt es in jedem Staat, und die Wahlergebnisse bei den Bundestags- und Landtagswahlen (NPD = 0,4 Prozent, MLPD = 0,1 Prozent) zeigen deutlich, dass die deutschen Wähler mit diesen Rechts- und Linksaußenparteien aber auch gar nichts gemein haben wollen.

Nein, nicht diese Fakten machen Sorgen, sondern der Umgang mit nicht-verbotenen Parteien, die den Wählern eine Heimat bieten, die sie bei den anderen Parteien - leider - nicht mehr finden. Welcher Partei kann sich denn jemand anschließen, der entgegen dem Mainstream der EU kritisch gegenübersteht, an Klimahysterie denkt oder in Bezug auf Flüchtlinge warnend den Finger hebt?

Negativbeispiel ist die CDU! So wie sie mit der bürgerlich-konservativen Werte-Union in ihren Reihen umgeht, treibt sie zuhauf ihre bisherigen Wähler in die Arme der AfD. Und diese Wähler dann als Rechtsextreme, Völkische oder gar Nazis zu betrachten und sie vom Verfassungsschutz zu beobachten, macht Angst und überschreitet schlichtweg die Grenzen eines Rechtsstaates mit Meinungsfreiheit!

Hier kann man nur noch Heinrich Heine zitieren: "Denk ich an Deutschland in der Nacht, …“