3. 1. 2020 Die EU hat wieder zugeschlagen – diesmal beim Onlinebanking

Sicher haben Sie es schon bemerkt, dass sich seit Herbst 2019 das Onlinebanking geändert hat.

Schon vor geraumer Zeit wurden die gute alte Kontonummer und die Bankleitzahl, die man bisher für Überweisungen brauchte, durch die IBAN abgelöst, ein 18-ziffriges Monster mit einer Länderkennung und einer zweiziffrigen Zahl vorneweg.
Das haben wir Verbraucher noch geschluckt, zugegeben mit einem deutlichen Zähneknirschen.

Jetzt sollen die Überweisungen noch sicherer werden. Allerdings sollte uns ein Hinweis der deutschen Bundesbank zu denken geben: mehr Sicherheit, mehr Verbraucherschutz, mehr Wettbewerb zwischen Banken und anderen Zahlungsdienstleistern. Mehr Sicherheit, mehr Kundenschutz ja, aber warum (und wie) mehr Wettbewerb?
Das geht aus dem Kleingedruckten hervor:  Außer den Banken bekommen künftig auch andere Dienstleister Zugriff auf Konten - vorausgesetzt, die Verbraucher stimmen dem zu. Möglich macht dies die neue Zahlungsrichtlinie PSD2 (Payment Services Directment 2) der Europäischen Union.

Was hat sich beim Onlinebanking geändert? Das Log-in wurde umständlicher. Denn Nutzer müssen vor Öffnung des Zugangs mehr Sicherheitsverfahren durchlaufen.

Die vertrauten TAN-Listen auf Papier (iTAN) sind verschwunden. Die PSD2-Richtlinie verbietet ihren Einsatz. Stattdessen soll die TAN aus Sicherheitsgründen erst in dem Augenblick entstehen, in dem die Zahlung ausgelöst wird.

Wer ein Konto bei der ING-Bank hat, der größten Internetbank, muss nunmehr die Kontonummer eingeben und seine persönliche Internet-PIN sowie anschließend seinen sechsstelligen DiBa-Key.  Dann wird er aufgefordert, den Kontozugriff mit seinem Handy zu bestätigen, wofür er erst einmal eine sechstellige PIN auf dem Handy eingeben muss, um die Seite zu öffnen, dann muss er den Kontozugriff bestätigen und noch einmal die Bestätigung mit der sechsstelligen PIN nachweisen. Dann darf der Nutzer die Überweisung ausfüllen, und wenn er sie auslösen will, bekommt er eine PIN auf sein Handy gesandt, die er in die Überweisung eintragen muss. Geht es noch umständlicher? Es scheint, als sei das neue Verfahren die Ausgeburt der Brüsseler Bürokratie.

Eine Sprecherin des Deutschen Bankenverbandes zählt noch weitere Möglichkeiten auf:
Das können eine TAN (Transaktionsnummer) sein, ein Passwort, ein per Smartphone übermittelter Fingerabdruck, Gesichtserkennung, das Einstecken der Geldkarte in einen TAN-Generator oder ein sogenanntes Kartenlesegerät sein. Die Optionen hängen vom jeweiligen Geldinstitut ab.

Aber Brüssel wäre nicht Brüssel, hätte man nur an die Kunden gedacht. Nein, man hat den Markt auch für sogenannte Kontoinformationsdienste geöffnet – allerdings nur mit Einwilligung des Kontoinhabers. Den Kontoinformationsdiensten eröffnen sich ganz neue Möglichkeiten: Sie können Verbrauchern helfen, ihre Zahlungen aufzubereiten, um den Überblick über ihre Finanzen zu behalten. Warum das neben den Kontoauszügen noch notwendig sein sollte, wissen allein die Bürokraten (und die Macher). Nach Freigabe durch den Kunden greifen die Dienste rund um die Uhr auf sämtliche freigegebenen Konten zu. „Die Daten werden über den Dienstleister gebündelt und aufbereitet“, erläutert Malte Fritsche, Referent beim Bundesverband Deutsche Startups in Berlin. In dem Verband sind die FinTechs organisiert.

Über die zugelassenen Dienstleister können aber auch Dritte Hinweise zur Finanzlage des Kunden bekommen, so Fritsche. Etwa Wohnungs-Eigentümer, Immobilienmakler oder Kreditvermittler, die die Bonität prüfen wollen.

Verbraucherschützer sehen das kritisch und geben zu bedenken: „Will ich, dass jeder sieht, wie viel Gehalt, Rente, Kindergeld ich bekomme?“ Außerdem bereitet ihnen Bauchschmerzen, dass Kontoinformationsdienste aus ihrem Wissen Kapital schlagen, indem sie Verbrauchern unter anderem Vorschläge zum Wechsel von Versicherungen oder Stromanbietern offerieren können und von diesen Provisionen erhalten.

Ein zweischneidiges Schwert - wir sollten den weiteren Fortgang aufmerksam beobachten.