18. 11. 2019 Das Gewaltmonopol des Staates
Wie in allen rechtsstaatlichen Demokratien gibt sich auch die Gesellschaft in Deutschland für das Zusammenleben der Menschen Gesetze und achtet darauf, dass sie eingehalten werden.
Aber stimmt das? Böse Zungen behaupten, dass nicht der Gesetzgeber, sondern die Lobbyisten die Gesetze formulieren und das Gesetzgebungsorgan sie nur noch formell verabschiedet. Das ist sicherlich deutlich übertreiben – gleichwohl, die Macht der Lobbyisten lässt den Durchschnittsbürger doch aufhorchen.
Noch viel schlimmer ist, dass die die Gesetze nicht wirklich durchgesetzt werden.
Das nicht erst seit 2015, als ca. 1 Million Flüchtlinge ohne Kontrolle nach Deutschland hereingelassen wurden. Oder wenn Schüler bei Fridays für Future die Schule schwänzen trotz Schulpflicht. Naja, das sind die Guten, und da darf man nicht so streng hinschauen. Wie bei allen Demonstrationen der grünlinken Gutmenschen und ihrer Organisationen. Zwar gibt es im Versammlungsgesetz eine Anmeldepflicht und ein Vermummungs- und ein Uniformverbot, aber trotzdem lässt man sie in Pinguin-Masken unangemeldet öffentlich demonstrieren.
Da gibt es ein Störungsverbot für öffentliche Versammlungen, aber wenn die Linken eine Versammlung angeblicher Konservativer oder gar Rechter niederbrüllen, dann sieht die Polizei wohlwollend darüber hinweg. Die Unis in Hamburg und Gießen lassen grüßen, an denen die Antifa Prof. Lucke oder den früheren Innenminister de Maizière an Vorträgen hinderte - mit wohlwollend nachsichtiger Billigung durch die Uni-Leitung
Nicht nur bei Versammlungen oder anderen Aufsehen erregenden Vorfällen wird das Recht nicht durchgesetzt! Nein, man sieht alltägliche Dinge, für die die Vorschriften nur noch Makulatur sind. Denken Sie beispielsweise an die Radfahrer auf den Gehwegen! „Ich habe die Gesetze nicht gemacht und brauche mich deshalb auch nicht daran zu halten“, ist eine übliche augenzwinkernde Floskel der radfahrenden Jugend (und der Junggebliebenen), Und das Rotlicht einer Ampel ist für sie auch nur bestenfalls eine Diskussionsgrundlage.
Derlei Beispiele gibt es zuhauf.
Besonders schlimm ist es mit den Hasstiraden im Internet. Ja, man darf eine andere Meinung haben und diese auch kundtun – aber erstens muss man bei der Wahrheit bleiben, wenn man einen anderen kommentiert, und zweitens gibt es keinen Grund, den anderen dabei zu beleidigen. Da kann man nur hoffen, dass die Justiz - anders als bei Erdogan, Weidel oder Künast - dem Gesetz Geltung verschafft.
Entweder man setzt die Gesetze durch oder man schafft sie ab!
An das Recht haben sich alle Bürger zu halten, die Menschen in der Mitte der Gesellschaft, aber auch die Rechten genauso wie die Linken. Und nun vergleichen Sie ´mal die staatlichen Sanktionen! Der Unterschied ist so gravierend, dass man an dem grundgesetzlich vorgeschriebenen Gleichbehandlungsgebot mehr als deutlich zweifeln kann. Und das mit Billigung unserer Leitmedien!
Sind sich die Verantwortlichen eigentlich darüber im Klaren, wohin das führt?