28. 7. 2019 Die Stiftungen der Parteien im Deutschen Bundestag
581 Millionen Euro, also mehr als eine halbe Milliarde! So viel Geld teilten die parteinahen Stiftungen der im Bundestag vertretenen Parteien resp. ihre Haushaltsexperten im Jahr 2017 an Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt untereinander auf.
Der Rechtsform nach sind die parteinahen Stiftungen – mit Ausnahme der Friedrich-Naumann-Stiftung – keine Stiftungen im eigentlichen Sinne, sondern eingetragene Vereine. Insgesamt beschäftigen die politischen Stiftungen weltweit ca. 2.000 Angestellte und unterhalten fast 300 Vertretungen und Büros im Ausland.
Die Stiftungen werden als fast ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziert. Größter Mittelgeber ist der Bund. Die Aufteilung der Gelder wird dem Stiftungsproporz entsprechend ausgehandelt, welcher sich regelmäßig aus den Wahlergebnissen der nahestehenden Partei ergibt. Verhandelt wird die Verteilung der Mittel damit von den Haushaltspolitikern der Parteien. Honi soit qui mal y pense (Ein Schelm, wer Böses dabei denkt).
Im Einzelnen waren das
157,9 Mio. Euro für die Friedrich-Ebert-Stiftung
154,9 Mio. Euro für die Konrad-Adenauer-Stiftung
58,4 Mio. Euro für die Hanns-Seidel-Stiftung
57,4 Mio. Euro für die Heinrich-Böll-Stiftung
53,4 Mio. Euro für die Rosa-Luxemburg-Stiftung
52,4 Mio. Euro für die Friedrich-Naumann-Stiftung
0,0 Euro für die Desiderius-Erasmus-Stiftung
Voraussetzung ist, dass die Partei mindestens zweimal in den Deutschen Bundestag gewählt worden ist. Insofern erhält die AfD-Stiftung noch kein Geld aus dem (Bundes-)Steuersäckel.
Daneben gibt es eine Vielzahl von Partei-Stiftungen auf der Landesebene, z. B. die Karl-Arnold-Stiftung der SPD in Nordrhein-Westfalen. Sie alle aufzuzählen, würde den Rahmen an dieser Stelle sprengen. Ihnen allen ist gemein, dass sie ihre Einnahmen weitestgehend vom jeweiligen Land, also vom Steuerzahler, erhalten.
Ebenso die Stiftungen auf EU-Ebene, die wegen der fehlenden Namensgleichheit schwer einzuordnen sind; hier flossen noch einmal 13,4 Mio. Euro an die Stiftungen der deutschen Parteien.
Zurück zu den Bundesstiftungen: In Relation zur absoluten Obergrenze der staatlichen Finanzierung aller Parteien von 190 Millionen Euro gem. § 18 Abs. 2 S. 1 Parteiengesetz (PartG) ist das eine gigantische Summe. Einleuchtend, dass auch die neu ins Parlament eingezogene AfD von den Mitteln profitieren möchte.
Der größte Kritikpunkt an den Stiftungen sind die Ausgaben. Es bleibt der Öffentlichkeit weitestgehend verschlossen, wofür die Stiftungen ihre Gelder verwenden.
In einer Studie der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) aus dem Jahr 1998 werden sie als „diplomatische Hilfstruppen“ bezeichnet, die eine „Nebenaußenpolitik“ betrieben. Laut dieser Schrift gehe es bei den Stiftungen darum, im Ausland „politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Eliten, denen eine besonders wichtige Rolle bei der Etablierung demokratischer und marktwirtschaftlicher Strukturen zukommt, zu fördern“ – ein Ziel, das die regierungsoffizielle Außenpolitik aufgrund einer auch durch fundamentale völkerrechtliche Normen gebotenen Zurückhaltung kaum in vergleichbar direkter Weise verfolgen könne. Ist es da verwunderlich, dass einige Staaten dem kritisch gegenüberstehen und eine Offenlegung der Einnahmen und Ausgaben der bei ihnen aktiven Stiftungen fordern?
Und sonst? Wie greifen sie in die Innenpolitik Deutschland ein? Fördern sie ausländische Terrororganisationen, bezahlen sie die Reisen von Greta oder unterhalten sie Rettungsschiffe im Mittelmeer? Der Spekulationen ist Tür und Tor geöffnet.
Wie kommt die Aufgabentrennung zwischen Parteien und ihren Stiftungen? Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1966 („Die Dauerfinanzierung der Parteien aus Staatsmitteln für ihre gesamte politische Tätigkeit steht nicht in Einklang mit dem [grundgesetzlichen] Leitbild der politischen Partei“) leiteten die im Bundestag vertretenen Parteien die Gelder einfach auf die Stiftungen um. Mittlerweile erhalten die Stiftungen ein Mehrfaches an Förderung wie die Parteien selbst mit stark steigender Tendenz.
Man darf gespannt sein, mit welchen Tricks bei den anhaltenden Stimmenverlusten der CDU und SPD nach den kommenden Wahlen die Einnahmen dieser Parteien, Fraktionen und Stiftungen mindestens auf der gleichen Höhe gehalten werden.