23. 4. 2019 Viel Lärm um nichts - Der Fall Franco A.

 

Kann sich noch jemand an Franco A., den Bundeswehroffizier, erinnern, der sich als Syrer bei einem Notaufnahmelager registrieren ließ?

A., ein Oberleutnant, begann 2015 ein Doppelleben zu führen. Er gab sich als syrischer Obstverkäufer aus und beantragte unter dem Namen "David Benjamin" Asyl. Erfolgreich. Er  flog auf, als er eine Unique 17, eine Handfeuerwaffe aus NS-Zeiten, auf einer Toilette des Wiener Flughafens abholen wollte, die er nach eigenen Angaben dort deponiert hatte.

Die Bundesanwaltschaft hatte gegen den Bundeswehroffizier Franco A. Anklage erhoben. Er stehe im Verdacht, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben, erklärte die Behörde in Karlsruhe. Außerdem werden ihm Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz sowie Diebstahl und Betrug vorgeworfen.

Franco A. habe "aus einer völkisch-nationalistischen Gesinnung heraus" einen Anschlag auf das Leben hochrangiger Politiker und anderer Personen geplant, die sich aus Sicht des Angeschuldigten für Flüchtlinge engagiert hatten. Als Anschlagsopfer seien unter anderem Bundesjustizminister Heiko Maas, die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Claudia Roth sowie die Menschenrechtsaktivistin Annette Kahane ins Auge gefasst worden. Für die Durchführung seiner Anschlagspläne soll er sich insgesamt vier Schusswaffen, über 1000 Schuss Munition sowie mehr als 50 Sprengkörper besorgt haben.

Den Ermittlungen zufolge wollte er dabei den Verdacht auf Flüchtlinge lenken - und hatte sich daher unter falscher Identität selbst als Asylsuchender aus Syrien registrieren lassen. Obwohl er kein Arabisch spricht, hatte ihm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nach einer Anhörung auf Französisch Ende 2016 eingeschränkten Schutz gewährt.

Welch ein Aufschrei ging durch die Medien, und natürlich haben sofort unsere Leitmedien die Frage aufgeworfen, ob denn die gesamte Bundeswehr oder zumindest erhebliche Teile davon rechts unterwandert seien oder gar einen Umsturz planten.

Und was ist daraus geworden? Seit dem 26. April 2017 hatte er in Untersuchungshaft gesessen. Am 29. November 2017 hob der Bundesgerichtshof den Haftbefehl überraschend auf, weil sich aus dem bisherigen Ermittlungsergebnis der dringende Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nicht herleiten lasse. Über die Eröffnung des Prozesses gegen Franco A. muss nun das OLG Frankfurt entscheiden.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat im Fall des „rechtsextremen“ Bundeswehrsoldaten Franco A. den Verdacht der Bundesanwaltschaft zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verneint. Wegen weiterer Anklagepunkte soll sich nun das Landgericht Darmstadt mit dem Fall beschäftigten. Gegen diesen Beschluss kann die Bundesanwaltschaft binnen einer Woche Beschwerde einlegen.

Das Oberlandesgericht erläuterte: Es sei nicht überwiegend wahrscheinlich, dass er dabei bereits den festen Entschluss gehabt habe, eine schwere staatsgefährdende Straftat zu begehen. Dies begründete das Gericht damit, dass A. schon seit Juli 2016 im Besitz von Waffen und Sprengstoff gewesen sei, mögliche Opfer konkretisiert und auch einen denkbaren Tatort ausspioniert habe, dennoch aber keinen Anschlag verübt habe. 

Was im Hirn des Franco A. vorging, weiß man nicht so genau. Aber er scheint eher in eine Klappsmühle zu gehören als in ein Gefängnis.

Auf die öffentliche Gerichtsverhandlung darf man gespannt sein. Ob dann die Presse genauso überzogen reagiert, steht in den Sternen.