23. 3. 2019 Die neuen „Mit-Mütter“
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will lesbische Paare durch eine Reform des Abstammungsrechts stärken. Zukünftig soll die Partnerin der Frau, die ein Kind zur Welt bringt, automatisch als „Mit-Mutter“ mit allen Rechten und Pflichten anerkannt werden. Dies geht aus einem Diskussionsentwurf des Justizministeriums hervor. Das Papier soll als Grundlage der Beratungen innerhalb der Regierung, mit den Fraktionen, Ländern und Verbänden dienen. Einen formalen Gesetzentwurf will Barley im Anschluss an die Diskussionen veröffentlichen. Die Ministerin will mit ihrem Entwurf "grundlegende Fragen unserer Gesellschaft" aufwerfen.
„Mit-Mutter“? Wie denn das? Schon seit Urgedenken ist klar, dass jedes Kind nur eine Mutter und einen Vater haben kann. Aber in unserer Gender-geschwängerten Zeit ist alles möglich! Nach der „Öffnung“ der Ehe für Homo-Partner geht es jetzt den biologischen Eltern an den Kragen. Barley ändert kurzerhand die natürliche Definition von „Mutter“. Entscheidend seien jetzt nicht nur genetische, sondern auch „soziale und voluntative Kriterien“. Unter „soziales Kriterium“ soll die Ehe der Lesben zu verstehen sein, unter „voluntatives Kriterium“ das freiwillige Wollen der Partnerinnen. Das Kindeswohl wird ideologischen Konstrukten unterworfen, das natürliche Recht des Kindes auf einen Vater und eine Mutter radikal gebrochen. Wie da das Kindeswohl im Vordergrund stehen soll, auf das sich alle berufen, wird wohl ein Geheimnis der Initiatorin belieben.
Verstärkung erhält die Justizministerin natürlich von den Grünen: Deren Gesetzesentwurf zur „Modernisierung“ des Abstammungsrechts wurde am Montag in einer Anhörung debattiert. Auch die Grünen fordern eine abstammungsrechtliche Gleichstellung von lesbischen und heterosexuellen Partnerschaften. Nicht nur, wenn es um die Zerstörung der Familie geht, scheint zwischen Regierung und grüner Opposition traute Eintracht zu herrschen.
Nur einer der geladenen Sachverständigen, Markus Witt, verteidigte den gesunden Menschenverstand. Er stellte klar, dass ein Kind biologisch nur von einem Mann und einer Frau abstammen kann und die genetische Abstammung daher rechtlicher Grundsatz sein müsse.
Aber wissenschaftliche Fakten scheinen in der Politik nicht mehr zu interessieren. In ihrem „Welt“-Beitrag am vergangenen Freitag schrieb Birgit Kelle treffend: „Wer Geschlecht vom biologischen Fakt zur sozialen Konstruktion wandelt, tut es mit Verwandtschaft analog. Eltern sind, wer sich selbst dazu ernennt. Nach der ‚Ehe für alle‘ folgt gerade die Umsetzung des Konzeptes ‚Kinder für alle‘.“
Auch die künstliche Befruchtung wird geregelt, denn in ihrem Vorschlag sind Regelungen zur künstlichen Befruchtung sowie zur Embryonenspende enthalten. Wer als Partnerin oder Partner gemeinsam mit der Mutter in die künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten eingewilligt hat, soll als Vater oder Mit-Mutter anerkannt werden können. Voraussetzung ist aber, dass der Samenspender auf die Elternrolle verzichtet hat und sein Einverständnis mit der Speicherung seiner Daten im Samenspenderregister erteilt hat.
An den Naturgesetzen, dass ein Kind nur von einem Mann und einer Frau gezeugt werden kann, kommen aber auch Barley und ihresgleichen nicht vorbei!