1. 3. 2019 Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe
Oft genug ist an dieser Stelle darüber gewettert worden, dass das Vertrauen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung in der Bevölkerung Schaden nimmt, weil bei der AfD Maßstäbe angelegt werden, die die Politik-Eliten und die Mainstreampresse bei der LINKEN und anderen Parteien gern übersehen oder gar übersehen wollen. Dazu muss man nicht Sympathisant der AfD sein – diese himmelschreiende Doppelmoral stört jeden billig und gerecht Denkenden (juristischer Begriff für den „Durchschnittsbürger“)
Bei nahezu jeder linken Demo laufen Verhüllte oder gar ein schwarzer Block mit, ohne dass dessen Sachbeschädigungen und Plünderungen den Veranstaltern angelastet würden.
Ist bei Pegida oder AfD auch nur einer dabei, der den Hitlergruß zeigt oder „Heil“ brüllt, gibt es einen Aufschrei in der gesamten bundesdeutschen „unabhängigen“ Presse sowie in der Politik. Das wissend, darf man sich durchaus die Frage stellen, ob es tatsächlich Angehörige der Pegida oder der AfD waren oder nicht „Agents provocateurs“ anderer Organisationen oder vielleicht sogar des Verfassungsschutzes.
In seiner Begründung des AfD-Prüffalls teilt der Verfassungsschutz mit, die AfD würde die Menschenwürde, wie sie in Artikel 1 des Grundgesetzes festgeschrieben sei, angreifen. Dafür wird im Prüfbericht vor allem Björn Höcke herangezogen.
Insgesamt 608 Mal tauche Höckes Name in dem Bericht auf. Rund 50 Seiten seien ihm gewidmet, berichtete die Süddeutsche, der der Prüfbericht nach eigenen Angaben vorliegt. Der von ihm und seinen Mitstreitern verfolgte "ethnokulturelle Ansatz" habe eine "exkludierende Wirkung gegenüber allen, die nicht dieser Einheit angehören".
Höcke ist aber nicht die Partei, und wer aus der Politik oder aus dem Verfassungsschutz hat den Bericht „durchgestochen“?
Wenn man sich andere Fälle ansieht, wird deutlich, dass auch hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
Als Lothar Bisky zum Parteivorsitzenden der Linken, wie sich die SED zum dritten Mal umbenannt hatte, gekürt wurde, verkündete er in seiner Dankesrede ganz offen:
„Ich sage es für alle zum Mitschreiben: Wir wollen den Systemwechsel.“
Der Verfassungsschutz hat anscheinend weder mitgeschrieben noch zugehört, denn eine Beobachtung blieb aus, es wurde auch kein „Prüffall“ verkündet. Allerdings wurden einzelne Politiker, der bekannteste Fall ist der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow, sowie Gruppierungen der SED-PDS zeitweise observiert, ohne dass das, wie bei Höcke und der AfD, der Gesamtpartei angelastet oder der „Prüffall“ medienwirksam verkündet wurde.
Insofern dürfte der Vorstoß einzelner CDU-Abgeordneter richtig sein, auch die Linke, einzelne Angehörige und einzelne Tochterorganisationen zum Prüffall zu erklären. Wie steht es eigentlich mit der Kommunistischen Plattform?
Aber die LINKE hat mit dem Chef des thüringischen Landesamtes für Verfassungsschutz Kramer einen willfährigen Helfer. Als im letzten Jahr in Thüringen bei der Antifa zuzurechnenden Männern Chemikalien zur Herstellung von Bomben gefunden wurden, lehnte Kramer es ab, dies als politisch motivierte Tat einzustufen. Der von ihm geführte Verfassungsschutz ermittelte nicht gegen die Linkskriminellen.
Dafür sitzt Kramer im Stiftungsrat der Amadeu-Antonio-Stiftung, die unter ihrer Leiterin Anetta Kahane, ehemalige Inoffizielle Mitarbeiterin der Stasi, stark an einen Überwachungsapparat erinnert. Man hört es von allen Seiten: Nach dem auf einem Faltblatt der Stiftung herausgegebenen Motto: Lieber eine Anzeigen zu viel, als eine zu wenig, werden Andersdenkende mit Anzeigen in den sozialen Netzwerken und bei der Justiz traktiert. Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht Facebook, Twitter oder die Justiz mit Anzeigen traktiert werden, weil veröffentlichte Texte angeblich nicht den Gemeinschaftsstandards entsprächen.
Aber – wie eingangs gesagt – : wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe.