24. 10. 2018 Menschen, die für Geflüchtete gebürgt haben, sollen jetzt zahlen

 

Während der Flüchtlingskrise haben ab 2015 in Deutschland Menschen für Geflüchtete gebürgt – dafür, dass sie Reisekosten und Unterhalt von Syrern übernehmen können. Nur so konnten viele überhaupt erst nach Deutschland gelangen. Seitdem verlangen nun Städte und Gemeinden die Hartz-IV-Kosten für Geflüchtete von ihren Bürgen zurück. Die Stadt Essen ist nun der neueste Fall, hier geht es im Einzelfall um bis zu 50.000 Euro.

Das Jobcenter in Essen hat begonnen, erste Flüchtlingsbürgen der Stadt anzuschreiben. Darin werden diese aufgefordert, Sozialleistungen an die Stadt zurückzuzahlen. Laut dem Leiter des Jobcenters könnten davon 250 bis 300 Personen betroffen sein. Zwischen 5000 und 20.000 Euro fordert die Stadt von ihnen für Unterkunft und Lebenshaltungskosten der geflüchteten Syrer zurück. Weil manche Menschen für mehrere Geflüchtete gebürgt haben, summiert es sich bei ihnen lt. Westdeutscher Allgemeiner Zeitung (WAZ) auf bis zu 50.000 Euro.

Das Jobcenter handelt laut "WAZ" auf Anweisung des Arbeitsministeriums. Demnach würden die Forderungen derzeit nur festgesetzt, aber noch nicht eingezogen. Mehrere Bürgen haben bereits Klage dagegen eingereicht.

Die Bürgerinnen und Bürger, die während dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise für die Syrer gebürgt hatten, gingen davon aus, nur für einige Monate aufkommen zu müssen. Das war angeblich auch die Auffassung des Landes Nordrhein-Westfalen. In Niedersachsen und Hessen war die Lage ähnlich. 

Die Bürgschaften sollten demnach lt. TAZ enden, sobald die Geflüchteten einen Schutzstatus und damit ein Recht auf Sozialleistungen erhielten.

Das war aber nicht der Fall. Denn: Im August 2016 legte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass ab diesem Zeitpunkt die Dauer der Bürgschaft für neue Paten auf fünf Jahre festgelegt wird. Rückwirkend für ältere Fälle – also alle Bürgschaften, die vor August 2016 übernommen wurden – wurde eine Dauer von drei Jahren festgelegt. Das bedeutet, dass das Jobcenter die Sozialleistungen dieser drei Jahre von den Paten zurückfordern kann.

Wie der NDR berichtete, haben auch in Niedersachsen Einzelpersonen, Kirchengemeinden und Vereine Rückforderungen erhalten, dort ging es – wie die Presse berichtete - in einem Fall sogar um bis zu 700.000 Euro. Hunderte von Betroffenen reichten Klage ein, das Innenministerium teilte im April mit, die Forderungen würden vorläufig ausgesetzt.

Das Bundesarbeitsministerium arbeitet laut "WAZ" nun an einer Lösung. Das Ministerium will dabei auch die Rechtsprechung beobachten – derzeit laufen noch viele der Berufungsverfahren. In Bonn etwa haben aber bereits zwei Bürger erfolgreich gegen das Jobcenter geklagt.

Das Mitleid für die Bürgen hält sich in Grenzen, weiß doch jeder, was eine Bürgschaft bedeutet. Erst eine Bürgschaft eingehen und dann die Kosten auf die Allgemeinheit abwälzen, wenn der Bürgschaftsfall eintritt, ist schon blauäugig, um nicht zu sagen egoistisch. Andererseits ist die Inanspruchnahme für die volle Summe problematisch, denn die Bürger konnten nichts dafür, dass sich die Verfahren so lange hinziehen würden. Aber jeder Einzelfall ist anders und muss detailliert geprüft werden.

Bleibt zu hoffen, dass das Arbeitsministerium eine gerechte Lösung findet.