2. 10. 2018 Die gerichtlich angeordnete Rückkehr von Osama bin Ladens Leibwächter
Es ist schon ein paar Tage her, aber der Fall sollte nicht in Vergessenheit geraten:
Kaum einer war dem Al-Qaida Chef Osama bin Laden so nahe wie Sami A.. Der Tunesier kam 1997 mit einem Studenten-Visum nach Deutschland, reiste aber schon kurz darauf nach Pakistan und Afghanistan weiter, wo er in einem Terror-Camp der Al-Qaida eine paramilitärische Ausbildung absolvierte und ideologisch gedrillt wurde. Dabei muss er offensichtlich eine so herausragende Leistung erbracht haben, dass er das besondere Vertrauen von Osama bin Laden erlangte, der ihn prompt in seine persönliche Leibgarde bestellte. Zurück in Deutschland betätigte sich Sami A. dann als salafistischer Hassprediger und warb unter anderem für die Errichtung eines islamischen Gottesstaates. Er pflegte auch enge Kontakte zu Abu Walaa, dem Statthalter der Terror-Organisation Islamischer Staat in Deutschland.
Bereits im März 2006 wurde der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. aus Deutschland ausgewiesen, entging der Abschiebung jedoch zunächst durch das Stellen eines Asylantrags und einem mehr als zwölf Jahre dauernden juristischen Hick-Hack, bis er am 13. Juli 2018 endlich abgeschoben wurde. Einen Tag zuvor hatte jedoch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass die Abschiebung zunächst nicht erfolgen dürfe, weil die Richter nicht überzeugt waren, dass Sami A. in Tunesien keine Gefahr durch Folter drohe. Als das Urteil die Behörden erreichte, saß Sami A. jedoch bereits im Flugzeug nach Tunesien.
Der Fall ging vor das Oberverwaltungsgericht Münster, das letztinstanzlich entschied, Osama bin Ladens Leibwächter müsse nach Deutschland zurückgeflogen werden. Nach Aussage von dessen Anwältin könnte er schon bald zurück in Deutschland sein: „Die deutschen Behörden sind jetzt gerade dabei, alles zu veranlassen, damit eine Betretenserlaubnis erteilt wird.“ Lägen alle Papiere vor, könne Sami A. schon „in den kommenden Stunden oder Tagen“ zurückfliegen. Sobald der Top-Terrorist, der in die höchste Kategorie der Gefährder einzustufen ist, wieder in Deutschland ist, muss er erneut von mehr als 30, extra für ihn abgestellten Polizisten rund um die Uhr beschattet werden, was den Steuerzahler rund 100.000 Euro pro Monat kostet.
Doch auch diese Überwachung ist längst keine Garantie für unsere Sicherheit. Sami A., der in der islamistischen Szene als Held gefeiert wird, wird weiterhin seine islamischen Hasspredigten halten, weiter Kämpfer für den Dschihad anwerben und mit seinem, bei Al-Qaida erlangten Wissen zu Terroranschlägen beitragen oder diese selber ausführen. Es ist kaum zu fassen, dass sich die Gerichte offenbar mehr Sorgen um das körperliche Wohlbefinden eines Top-Terroristen als um die Sicherheit des eigenen Volkes machen! Auch die Regierung kümmert es nicht, dass hier das eigene Volk ans Messer geliefert wird; Bundeskanzlerin Merkel (CDU) meinte lapidar, man werde nun gemeinsam mit der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen „und wo geboten, natürlich auch mit Tunesien“ an der Umsetzung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster arbeiten.
Wird in einem solchen Fall der Rechtsstaat auf die Spitze getrieben, wenn ein Gericht beschließt, dass ein bereits abgeschobener, internationaler Top-Terrorist wieder nach Deutschland eingeflogen und hier auf das Volk losgelassen werden soll? Genau dieses Urteil fällte das Oberverwaltungsgericht Münster im Fall des Leibwächters von Osama bin Laden, dem Tunesier Sami A., der erst Mitte Juli 2018 nach Tunesien verbracht wurde.
Da kann man nur froh sein, dass die mit Abschiebung betrauten Polizeibeamten nicht auch noch mit einem Strafverfahren wegen Nötigung pp. überzogen wurden, wie es dem Polizeipräsidenten der Bundespolizei erging, der einen geflohenen Mörder aus dem Irak zurück nach Deutschland holte, damit er hier vor Gericht gestellt werden kann.