23. 11. 2017 Für solche Immigranten gehen die bündnisgrünen Frauen auf die Straße
Wegen seiner beharrlichen Weigerung, sich bei der Urteilsverkündung vor einer Mannheimer Richterin zu erheben, muss ein muslimischer Angeklagter 300 Euro Ordnungsgeld zahlen.
Seine Beschwerde gegen den Beschluss nahm das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an. Die Verfassungsbeschwerde sei offensichtlich unzulässig, weil nicht ersichtlich sei, inwiefern das Ordnungsgeld ungerechtfertigt in sein Grundrecht auf Glaubensfreiheit eingegriffen habe. Die Entscheidung ist unanfechtbar (AZ: 2 BvR 1366/17 - Beschluss vom 08. November 2017).
Der Kenianer, der unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt war, hatte seine Weigerung mit religiösen Motiven begründet: Er dürfe sich nur für Allah erheben. Im Laufe des Prozesses war er wiederholt aufgefallen, weil er zu spät vor Gericht erschienen war. Welches Urteil das Amtsgericht Mannheim vor gut einem Jahr in dem Prozess gefällt hatte, ging aus der Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts nicht hervor.
Und die deutschen Verteidiger? Dass der Kenianer einen Verteidiger vor Gericht hatte, entspricht dem hiesigen Rechtsstaatsprinzip. Dass sich Juristen finden, die sein Verhalten bis zum Bundesverfassungsgericht treiben, ist nicht mehr nachvollziehbar.
Bleibt nur zu hoffen, dass die Kosten für die anwaltliche Vertretung und für die Geldbuße nicht auch noch über die Unterstützungsleistungen für Migranten bezahlt werden.
Und man darf auch die Frage stellen, warum dieser Mensch in Deutschland ein Aufenthaltsrecht hat. Zwar kommt er „nur“ aus einem halbdemokratischen Land, aber wenn man das zum Maßstab machen würde, müssten wir die halbe Welt hier aufnehmen. Und wenn er tatsächlich einen Grund dazu hat, das Land zu verlassen, warum geht er dann nicht in ein konservativ-islamisches Land, in dem es keine weiblichen Richter gibt, vor denen man aufstehen muss?