24. 8. 2017 Erbschaften und Schenkungen

Schon am 9. 8. 2017 war an dieser Stelle über den Vermögenserwerb durch Erbschaften und Schenkungen sowie die viel zu geringe Erbschafts- und Schenkungssteuer gewettert worden – im Gegensatz zu anderen Einkommen, bei denen der Fiskus ungeniert zuschlägt.

Jetzt sind die Zahlen des Jahres 2016 durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht worden.

Erbschaften in Form von Betriebsvermögen, Bankguthaben, Wertpapiere usw. wurden in Höhe von 43,6 Mrd. Euro im vergangenen Jahr vererbt und mit 5,7 Mrd. Euro Erbschaftssteuer belastet (Steuersatz = 13,1 Prozent).

Gleichzeitig wurden derartige Vermögen in Höhe von 65,2 Mrd. Euro bereits vor dem Erbfall verschenkt und brachten 1,1 Mrd. Euro Schenkungssteuer ein (Steuersatz = 1,7 %).

In der Summe freute sich der Finanzminister über 6,8 Mrd. Euro Einnahmen durch die Erbschafts- und die gleich hohe Schenkungssteuer.

Zum Vergleich: Für die „normalen“ Einkommen in Form von Lohn oder Gehalt werden 14 – 42 Prozent Steuersatz fällig; dieser spülte 2014 mehr als 213 Mrd. Euro in das Steuersäckel.

Aber man darf auch die Frage stellen, warum die Schenkungssteuer im Vergleich zur Erbschaftssteuer so wenig erbringt. Die Antwort ist einfach: Schenkungen werden dazu benutzt, vor dem Erbfall bereits durch eine Schenkung die hohen Freibeträge (Ehegatten = 500.000 Euro, Kinder = 400.000 Euro) auszunutzen. Mit der Konsequenz, dass bei mehrfachen Schenkungen im Erbfall bereits viel – legal an der Steuer vorbei - auf den oder die Erben übertragen worden ist.  

Ob das gerecht ist, darf man durchaus mit einem Fragezeichen versehen. Die Befürworter sprechen davon, dass das Vermögen ja schon bei seinem Entstehen versteuert worden sei und dass eine hohe Erbschaftssteuer vor allem bei Betriebsvermögen das Unternehmen in den Ruin treiben könnte. Die Gegner erwidern, dass auch bei „normalem“ Einkommen durch Lohn und Gehalt das Geld bereits vom Unternehmer resp. dem Unternehmen durch die Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer etc. besteuert worden ist.

Wie auch immer: Die Ungleichbehandlung ist eine schreiende Ungerechtigkeit – wird aber nicht ernsthaft von den Fraktionen im Bundestag angegangen, weil sie die Nutznießer von großzügigen Spenden der Unternehmen sind.

Man sägt eben auch im politischen Leben den Ast nicht ab, auf dem man sitzt.