23. 5. 2017 Verunglimpfung eines Menschen als „Nazi-Schlampe“ lt. Landgericht Hamburg rechtens

Schon als Jan Böhmermann im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ZDF den türkischen Präsidenten Erdogan – man kann zu ihm stehen wie man will - mit folgenden Zeilen schmähte, wurde das als Satire bezeichnet und als nicht strafwürdig angesehen:

"Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner,
selbst ein Schweinefurz riecht schöner.
Er ist der Mann der Mädchen schlägt,
und dabei Gummimasken trägt.
Am liebsten mag er Ziegen ficken,
und Minderheiten unterdrücken,
Kurden treten, Christen hauen,
und dabei Kinderpornos schauen.
Ja, Erdogan ist voll und ganz,
ein Präsident mit kleinem Schwanz."[1]

Nun die AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel. Sie wurde in der NDR-Sendung „Extra 3“ von Moderator Christian Ehring mit „Nazi-Schlampe“ tituliert. Und das Landgericht Hamburg wies ihre Klage dagegen ab mit der Begründung, es handele sich um Satire.

Der Verfasser dieser Zeilen ist weder ein Freund des türkischen Staatspräsidenten Erdogan noch von Frau Weidel. Aber bei diesen Gerichtsentscheidungen fragt man sich doch, ob tatsächlich „im Namen des Volkes“ Recht gesprochen wurde. Ist es wirklich im Namen unseres Volkes, wenn Satiriker auf die Würde des Menschen keine Rücksicht zu nehmen brauchen? Oder sind Staatspräsidenten, die in ihrem Land von einer deutlichen Mehrheit des Volkes gewählt worden sind und nun eine uns unangenehme Innenpolitik verfolgen, oder Politiker mit einer nicht dem Mainstream angepassten Einstellung Menschen zweiter Klasse, für die die Grundrechte und die Würde des Menschen nicht gelten?

In meinem Namen wurde jedenfalls nicht Recht gesprochen. Und ich hoffe stark, dass Frau Weidel gegen die o.a. Entscheidung des Landgerichts Hamburg angeht und in einer höheren Instanz doch noch Recht bekommt.
Denn diese Urteile sind kein Ruhmesblatt für eine unabhängige Justiz. Sie sind eher in der Lage, das Vertrauen in die Justiz deutlich zu erschüttern.

Und das öffentlich-rechtliche Fernsehen, das letztlich von unseren Zwangsabgaben (=Gebühren) unterhalten wird, sollte derartige Moderatoren daran erinnern, dass sie das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes und der Länder zu beachten haben.



[1] Der Verfasser dieser Zeilen schämt sich des Textes von Böhmermann und hat lange mit sich gerungen, ob er den Text noch einmal abdruckt. Aber zur Verdeutlichung dieser Skandalurteile hielt er es für notwendig.