7. 12. 2016 Eine heimliche Enteignung
Darüber hat – soweit hier bekannt – keine Print-Presse und auch kein öffentlich-rechtlicher Fernsehsender berichtet. Denn wenn Bundesregierung und Bundestag ein Gesetz zur Reform der Psychiatrie beschließen, dürfen sich beide eines allgemeinen Desinteresses der Medien sicher sein.
So geschehen am 14. 11. 2016 im Bundestag. Nicht erkennbar hinter dem kaum lesbaren und erst recht nicht verständlichen Titel ("Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“) ging es um die Ausplünderung der gesetzlichen Krankenversicherung, damit irgendwie die durch die Zuwanderung entstehenden Krankenkosten aufgebracht werden können.
Es wurde beschlossen, dass die medizinische Versorgung von Flüchtlingen aus den Ersparnissen der gesetzlich Krankenversicherten - der sogenannten Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds - bezahlt werden soll. Zu diesem Zweck sollen 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve entnommen werden:
„Den Einnahmen des Gesundheitsfonds werden im Jahr 2017 einmalig 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zugeführt. Mit diesen Mitteln werden … Mehrbelastungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der gesundheitlichen Versorgung von Asylberechtigten finanziert. Bei erfolgreicher Integration in den Arbeitsmarkt und der damit perspektivisch zu erwartenden Mehreinnahmen handelt es sich dabei um vorübergehende finanzielle Auswirkungen....“
Diese Passage hat es gleich in mehrfacher Weise in sich. Zunächst einmal werden in unverhohlener Art und Weise allein die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen mit einer Aufgabe – nämlich der medizinischen Versorgung von Zugewanderten - belastet, die alle Bürger etwas angeht.
Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer mit Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, also auch die Abgeordneten, werden von der solidarischen Finanzierung der durch die Zuwanderung entstehenden Kosten entbunden.
Aus diesem Kreis ist deshalb auch kein öffentlicher Aufschrei zu erwarten. Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse werden ihre Enteignung aufgrund der Vorgehensweise aber wohl erst bemerken, wenn es zu spät ist.
Dass man die Flüchtlinge medizinisch versorgen muss, steht außer Frage. Dass man hierfür nur die Beitragszahler der GKV heranzieht, ist nicht nachvollziehbar. Hier hätte der Finanzminister seinen Beitrag aus allgemeinen Finanzmitteln des Bundes leisten müssen, aber dann wäre es ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten.
Der Bundesrat, dem diese Vorgehensweise anfangs suspekt war, hat zwischenzeitlich zugestimmt. Das Gesetz tritt am 1. 1. 2017 in Kraft.