9. 1. 2015 Satire und Mord
Für Mord gibt es keine Rechtfertigung, egal ob es sich um islamische Fanatiker handelt, die die Redakteure einer französischen Satire-Zeitschrift töten, oder Vertreter de Gegenbewegung, die eine Moschee angreifen und dabei eine Polizistin töten.
Aber man darf die Frage stellen, ob Satire alles darf, wie es Kurt Tucholsky seinerzeit artikuliert hat.
Nein, auch Satire muss sich gefallen lassen, dass sie sich an die Rechtsordnung zu halten hat. In dieser gibt es einige Vorschriften zum Schutz der Persönlichkeit einzelner Menschen, aber auch zum Schutz von Menschengruppen und damit zum Schutz des Rechtsfriedens. Das fängt bei der Beleidigung an und hört bei der Volksverhetzung auf. Verlieren die Menschen oder Menschengruppe diesen Schutz, nur weil sie einem Satiriker zum Opfer fallen?
Besonders problematisch wird es in Glaubensfragen, um derentwegen in allen Jahrhunderten Kriege geführt und Andersgläubige – auch von Christen – massakriert wurden. Auch Satiriker haben nicht das Recht, Religionen und ihre führenden Vertreter zu verspotten. Die deutsche Satire, die den Papst in einer Urin-getränkten Sutane zeigte, war schlichtweg geschmacklos, und auch die Religionsstifter anderer Religionen sollten tabu sein.
Insofern darf man die Scherzkekse und Besserwisser, die sich Satiriker nennen und sich über die Rechtsvorschriften hinwegsetzen und die religiösen Befindlichkeiten anderer missachten, auch als Brandstifter bezeichnen. Denn der Frieden zwischen den Angehörigen einzelner Religionen ist selbst in unserer aufgeklärten Zeit noch äußerst fragil, wie die Vorkommnisse in Nord-Irland gezeigt haben, und auch die Auseinandersetzungen im früheren Jugoslawien waren zum großen Teil religiös motiviert.
Andererseits lebt Satire vom Spott. Spottet also weiter, liebe Satiriker, über Politiker, Fußballspieler und andere Typen, aber lasst den Glauben und die Religionen außen vor.
Wer Wind sät, …
Es bleibt also eine Gratwanderung – aber es bleibt auch dabei, dass Mord ist durch nichts zu rechtfertigen ist!