7. 3. 2012 Stadtverordnetenversammlung und kein Ende

Flächennutzungsplan – Manche lernen es nie oder ein klassisches Selbsttor

Nein, wegen der vorliegenden Änderungen konnte der Flächennutzungsplan (FNP)  noch nicht abschließend beschlossen werden, obwohl das einige Stadtverordnete glaubten. Mit der geänderten Fassung der Drucksache 11/SVV/0869 wurden nur die früheren Änderungen beschlossen, die Abwägung der Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan gebilligt und der Landschaftsplan (Dritte Auslegung) zur Kenntnis genommen. Er muss aber noch zum vierten Mal ausgelegt werden, eben so wie der Entwurf mit dem Umweltbericht.

Eine Fraktion, deren Vorsitzender und ein Angehöriger seinerzeit vom Investor Spenden zur Finanzierung ihres Wahlkampfes bekommen hatten, brachte allerdings noch einen Änderungsvorschlag ein, mit dem das Wäldchen am Drewitz-Park doch noch in Gewerbegebiet umgewandelt werden sollte. Eine Begründung dafür sucht man auf dem Änderungsantrag vergebens; die mündliche in der SVV war dürftig genug. Wolfgang Cornelius, Potsdamer Demokraten, ging noch einmal ans Mikrofon und machte coram publico deutlich, welche Folgen der Antrag hat. Das Ergebnis war erwartungsgemäß: außer den sechs Fraktionsmitgliedern stimmten nur noch zwei andere Stadtverordnete für den Antrag, so dass er mit Pauken und Trompeten durchfiel. Und das Presse-Echo am folgenden Tag war vernichtend (vgl. Pressespiegel vom 8. 3. 2012) – die Fraktion hätte sich den Antrag besser verkniffen.

 

Zügigkeit der Voltaire-Gesamtschule

In der Fraktionssitzung am 26. 3. 2012 hatten wir die Leiterin der Voltaire-Gesamtschule Karen Pölk zu Gast, die uns – in Gegenwart unserer neuen Sachkundigen Einwohnerin im Bildungsausschuss Christiane Erning – die Probleme ihrer Schule durch die viel zu hohe Schülerzahl nahe brachte.

In der SVV hatte sie Rederecht und wies darauf hin, dass die Schule lt. Schulentwicklungsplan  nur für 876 Schüler vorgesehen sei, jetzt schön 925 Schüler habe und bei der Beibehaltung von fünf Zügen im kommenden Schuljahr 981 Schüler aufnehmen müsse. Die Auswirkungen im Sportunterricht oder beim Mittagessen in der Mensa könne sich jeder vorstellen.

Eigentlich eine klare Sache, könnte man sich denken. Aber weit gefehlt, die Linken brachten einen Änderungsantrag ein, der alles wieder auf die lange Bank geschoben hätte. Dieser Änderungsantrag wurde mit den ausschlaggebenden zwei Stimmen der Potsdamer Demokraten abgelehnt, und nachdem Peter Schultheiß, Potsdamer Demokraten, noch einmal ruhig und sachlich die Probleme zusammengefasst hatte, sprachen sich die Stadtverordnetem mit 26 (gegen 17) Stimmen für die Vierzügigkeit in der Sekundarstufe I aus. Bei der Sekundarstufe II muss die Stimmenmehrheit noch größer gewesen sein, denn da wurde nicht einmal mehr gezählt („mit großer Mehrheit“).

 

Sonntagsöffnungszeiten

Das Landesgesetz über die Ladenöffnungszeiten ist vor allem ein Arbeitnehmerschutzgesetz, indem es vorschreibt, dass kein Geschäft  an mehr als sechs Sonntagen im Jahr geöffnete haben darf und damit der Ladeninhaber oder die Verkäuferin nicht öfter sonntags arbeiten muss. 

Die LHP unter dem SPD-OB Jacobs wollte das in einer ordnungsbehördlichen Verordnung umsetzen, allerdings mit dem kleinen Schlenker, dass in einzelnen Stadtteilen zu unterschiedlichen Zeiten sonntags geöffnet werden darf. Damit wollte man dem Rechnung tragen, dass bei unterschiedlichen Anlässen nicht die Geschäfte in der gesamten Stadt geöffnet haben dürfen.

Nach langer Diskussion fanden das alle recht vernünftig. Warum sollen die Babelsberger Geschäfte beim Tulpenfest im Holl. Viertel öffnen oder umgekehrt die Geschäfte im Holl. Vierteil beim Weberfest in Babelsberg?

Nur die SPD-Stadtfraktion, die in der letzten Zeit des Öfteren ihren OB im Regen stehen ließ, fand auch hier ein Haar in der Suppe. Sie legte einen Änderungsantrag vor, der einheitliche Öffnungszeiten für die gesamte Stadt vorsah, und fiel auch hier wieder – wie schon seinerzeit im Hauptausschuss – damit grandios durch.

Die Stadtverordneten beschlossen die Vorlage des OB.

Nun wollen wir ´mal sehen, ob es dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Mike Schubert gelingt, in seiner Eigenschaft als Mitarbeiter im Innenministerium, dem auch die Kommunalaufsicht obliegt, dort den Beschluss zu Fall zu bringen.

 

Umlegung der Kosten für Infrastrukturmaßnahmen

Unter dem ebenso verharmlosenden wie beschönigenden Titel „Sozial gerechte Bodennutzung“ (wer kann schon dagegen sein?) hat die SPD einen Antrag (11/SVV/0796) eingebracht, mit dem die Grundstückeigentümer neben anderen Bosheiten künftig die Planungs- und Folgekosten für Infrastrukturmaßnahmen zu übernehmen haben. Mit andern Worten: Wird irgendwo ein Neubaugebiet geplant, müssen die Erwerber der Grundstücke auch die Kosten für Kindertagesstätten, Schulen, Seniorenheime und Friedhöfe mit tragen. Das schlägt sich natürlich bei den Preisen anlässlich des Weiterverkaufs an Häusle-Bauer oder den Mieten bei Mehrfamilienhäusern nieder und steht den Plänen von sozial verträglichen Mieten, die unsere „sozialen“ Parteien vehement einfordern, kontraproduktiv gegenüber.

Irgendwie haben das die Stadtverordneten an diesem Tage nicht verstanden, denn sonst wäre eine Annahme bei nur sieben Gegenstimmen nicht zustande gekommen.

 

Die Strafe folgt auf dem Fuße: Die Stadtverordneten haben die Tagesordnung nicht geschafft und müssen am 12. 3. 2012, ab 17.00 Uhr, „nachsitzen".