12. 1. 2012 KOUL-Ausschuss Flächennutzungsplan

Auf der Tagesordnung des KOUL-Ausschusses (Klima, Ordnung, Umwelt und Landwirtschaft) stand auch die Behandlung des Flächennutzungsplans (FNP).
In ihm waren mehrere „Knackpunkte“ enthalten: Einerseits wurde mit dem  FNP das Wäldchen am geplanten Drewitz-Park in „Gewerbegebiet“ umgewandelt, andererseits sollte die Grünfläche am Lerchensteig erhalten blieben, so dass die dort befindlichen Unternehmen auch weiterhin gegen die Bestimmungen des FNP, aber gesichert durch ihren Bestandsschutz, verstießen.

In den Beratungen stellte sich heraus, dass die Aussagen der Verwaltung im Bauausschuss unrichtig waren. Dort hatte Andreas Götzmann, FB-Leiter Stadtplanung/Stadterneuerung, erklärt, dass die Umwandlung des Erholungswaldes im Kirchsteigfeld in Gewerbegebiet problemlos sei, da aus dem Flächennutzungsplan kein Anspruch auf Baugenehmigungen abgeleitet werden könnte. Das sei nur mit einem B-Plan möglich. Insofern solle man den FNP erst ´mal durchlaufen lassen; Änderungen könne man hinterher immer noch beantragen. Davon hatten sich die Stadtverordneten im Bauausschuss überzeugen lassen und dem FNP zugestimmt.

Mittlerwiese war jedoch mit Datum vom 10. 1. 2012 ein Schreiben der Landes-Forstverwaltung eingegangen, in dem auf die Bedeutung eines FNP abgehoben wurde. Danach müsste ein Antrag auf Umwandlung von  der Waldnutzung zum baugenehmigungspflichtigen Gewerbegebiet genehmigt werden.

Im Auftrag des OB baten  deshalb die Vertreter der Verwaltung um Zurückstellung des Antrages. Man müsse erst die entsprechenden Änderungen durchführen.

Es spricht für den OB und seine Verwaltung, dass sie noch schnell die Reißleine gezogen haben, bevor das Kind in den Brunne gefallen ist. Aber ein bisschen hätte man das auch vorher wissen können – gibt es denn kein Juristen in der Veraltung? Wenn man einen Flächennutzungsplan in den Geschäftsgang gibt, dann sollte man auch wissen, welche Konsequenzen er hat.