21. 12. 2011 Hauptausschuss – Für integre Stadtverordnete in den Aufsichtsräten
Die Fraktion Potsdamer Demokraten hat sich auf Grund der Erfahrungen der vergangen Jahre und der Arbeit in der Transparenzkommission in vielen Hintergrundgesprächen, in der Stadtverordnetenversammlung und in der Verwaltung dafür eingesetzt, dass mit dem Sponsoring der städtischen Gesellschaften ein wirklicher Neuanfang gemacht wird.
Dazu zählte auch, dass die Vergabe von Sponsoringleistungen nicht mehr nach „Gutsherrenart“ erteilt werden darf, sondern dass Kontrollinstanzen eingebaut werden. Ob man als Kontrollinstrument den Finanzhausschuss der SVV beauftragt, ob man einen neuen Ausschuss einrichtet oder ob man den Aufsichtsrat der Gesellschaft damit beauftragt, sei dahingestellt. Die Transparenzkommission wird die letztgenannte Möglichkeit vorschlagen.
Dazu gehört aber auch, dass die Aufsichtsratsmitglieder persönlich integer sind. Hier kann man bei denjenigen, die als Vorstandsmitglieder von Vereinen, die Sponsoring- Empfänger sind, durchaus geteilter Meinung sein. Deutlich kritischer dürfte es aber bei jenen sein, die als Inhaber eigener Firmen (bzw. Firmen von Ehegatten oder Verwandten) oder persönlich Geschäftsbeziehungen mit der Gesellschaft eingegangen sind, in deren Aufsichtsrat sie sitzen und die sie kontrollieren sollten.
Deshalb hat die Fraktion Potsdamer Demokraten bereits im September 2011 eine Anfrage an den OB als Gesellschaftsvertreter der städtischen Gesellschaften gerichtet, mit der sie darüber Auskunft haben wollte. Diese Auskunft hat der OB verweigert, so dass die Fraktion vor dem Verwaltungsgericht Klage erhoben hat.
Parallel dazu hat die Fraktion im Hauptausschuss eine Beschlussvorlage zur Sitzung am 21. 12. 2011 eingebracht, mit der der OB vom Hauptausschuss beauftragt wird, die erforderlichen Auskünfte zu geben.
Diesen Antrag hat der Hauptausschuss am 21. 12. 2011 einstimmig (bei zwei Enthaltungen) beschlossen.
Auf das Ergebnis darf man gespannt sein.
Der Antrag lautet:
Antrag Fraktion Potsdamer Demokraten
Potsdam, den 10. 12. 2011
Antrag zur Sitzung des Hauptausschusses am 21. 12. 2011
Geschäfte von Aufsichtsratsmitgliedern mit den städtischen Gesellschaften
Der Hauptausschuss möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, noch vor der Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern für städtische Gesellschaften dem Hauptausschuss – ggfls. im nicht-öffentlichen Teil - zu berichten, welche Stadtverordnete als Aufsichtsratsmitglieder für sich selbst, ihre Unternehmen oder für Angehörige in den vergangenen drei Jahren mit städtischen Gesellschaften oder deren Tochter- bzw. Enkelunternehmen Dienst- oder Werkverträge abgeschlossen haben.
Sofern das der Fall war, soll die Antwort auch die Frage umfassen, ob diese Geschäfte beim jeweiligen Aufsichtsrat offen gelegt und dort gemäß § 114 AktG genehmigt worden sind bzw. ob den Regeln der „Leitlinien guter Unternehmensführung“ der Landeshauptstadt Potsdam entsprochen wurde.
Außerdem wird der OB beauftragt zu berichten, ob und welche Aufsichtsratsmitglieder in den vergangenen drei Jahren Provisionszahlungen oder sonstige finanzielle Zuwendungen über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten haben.
Begründung:
Die Aufsichtsräte der städtischen Gesellschaften haben vor allem die Aufgabe, den Vorstand der jeweiligen Gesellschaft zu kontrollieren.
An der ernsthaften Wahrnahme dieser Aufgabe treten jedoch dann Zweifel auf, wenn Aufsichtsratsmitglieder Binnengeschäfte (Dienst- oder Werkverträge) mit der Gesellschaft oder ihrer jeweiligen Tochter- und Enkelgesellschaft tätigen oder gar Beraterverträge oder Provisionen für Dienstleistungen erhalten.
Insofern sollten die Stadtverordnetenversammlung und vor allem die vorschlagenden Fraktionen vor der Neuwahl der Mitglieder von Aufsichtsräten darüber informiert sein, ob und welche Stadtverordnete derartige Geschäfte getätigt haben.
Die üblichen Lieferverträge von Energie bzw. Wasser pp. sind hiermit nicht gemeint
Diese Anfrage korrespondiert mit den Vorschlägen der Transparenzkommission, die sich neben vielen anderen Fragen auch mit der Integrität der Aufsichtsratsmitglieder befasst hat.
Sie korrespondiert auch mit den „Leitlinien guter Unternehmensführung“ der Landeshauptstadt Potsdam, die in den Ziff. 3.2.3 dazu deutliche Aussagen machen („… sind zu vermeiden“).
Hinweis:
Da § 97 Abs. 7 Satz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg den Hauptausschuss berechtigt, von den Vertretern der Gemeinde jederzeit Auskunft zu verlangen, ergeht dieser Beschlussantrag an den Hauptausschuss, zumal dieser der SVV die Namen der zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder vorschlagen wird.