7. 12. 2011 SVV - Ohrfeige für Müller-Preinesberger
Die Straßenreinigungssatzung und die Straßenreinigungsgebührensatzung als TOP 5.3 und 5.4 in der SVV-Sitzung am 7. 12. 2011 hatten es in sich:
Einzelne Stadtverordnete wollten auf die alte Reinigungsklasse II nicht verzichten. Sie stellt eine Klasse dar, in der die Straßen nur maschinell gereinigt werden und deshalb für die Anlieger kostengünstiger sind. Aber der Entwurf der Beigeordneten sah diese Klasse nicht mehr vor.
Wenn nun die Beigeordnete vorher bei den Beratungen in den Ausschüssen und jetzt in der Stadtverordnetenversammlung wahrheitsgemäß argumentiert hätte, dass die Beibehaltung der Reinigungsklasse sich nicht rechne und deshalb wirtschaftlich nicht vertretbar sei, weil die Straßen, die unter diese Reinigungsklasse fallen könnten, zu weit auseinander liegen, hätte man sicher noch einen Kompromiss gefunden.
Eigentlich hätte sie durch die Ausschussberatungen gewarnt sein müssen. Aber nein, sie wollte mit dem Kopf durch die Wand und verstieg sich zu der Aussage, die Reinigungsklasse sei rechtlich nicht zulässig. Dazu führte sie ein Rechtsgutachten an, das sie selbst in Auftrag gegeben hatte, und ein Schreiben der Kommunalaufsicht, um das sie selbst gebeten hatte. Beide kamen natürlich zu dem Ergebnis, dass eine solche Reinigungsklasse rechtswidrig sei. Ob man da von „Gefälligkeitsgutachten“ sprechen darf?
Hier muss man wissen, dass es seit Jahren in der Landeshauptstadt Potsdam eine Reinigungsklasse II gab, ohne dass diese je von der Kommunalaufsicht oder von einem Gericht gerügt worden wäre. Warum diese Reglung nunmehr plötzlich rechtswidrig sei, bleibt wohl das Geheimnis der Verfasser des Gutachtens und des Schreibens der Kommunalaufsicht. Die Frage einer Stadtverordneten, was sich denn seitdem in der Rechtslage geändert hätte, konnte Frau Müller-Preinesberger jedenfalls nicht beantworten. So erschloss sich den Stadtverordneten auf Grund der langjährig geübten anderen Praxis die plötzliche Rechtswidrigkeit nicht.
Und als dann noch der OB seiner Beigeordneten beisprang, eine namentliche Abstimmung verlangte und damit öffentlich machen wollte, wer Satzungen contra legem beschließe, sowie den Stadtverordneten drohte, den Beschluss formell zu beanstanden, platzte denen der Kragen. Sie ließen sich nicht einschüchtern, sondern schmetterten erst einmal mit überwiegender Mehrheit (auch der SPD-Genossen) den Antrag auf namentliche Abstimmung ab und beschlossen dann mit ebenso großer Mehrheit die Reinigungssatzung mit einer Reinigungsklasse II.
Fazit: Die Beigeordnete Müller-Preinesberger verspielt leichtfertig ihren Kredit. Der OB wäre gut beraten, eine kritische Distanz zu wahren. Und die Lösung des Tierheims steht auch noch an!
Ergänzung am 10. 12. 2011:
Der Oberbürgermeister hat tatsächlich den Beschluss beanstandet, so dass die Stadtverordneten am 19. 12. 2011 zu einer Sondersitzung zusammenkommen müssen. Ob sie wohl standhaft bleiben - oder wieder umfallen wie vor ein paar Monaten in Sachen Kongsnaes?