16. 5. 2013 Änderungsantrag zur Schenkung von 1 Mio. Euro an die SPSG

Die Fraktion Potsdamer Demokraten hat sich von Anfang an gegen die Tourismusabgabe ausgesprochen, mit der das Geld für die Schenkung von 1 Mio. Euro an die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (und noch einmal das Doppelte für den allgemeinen Haushalt und die Verwaltungskosten) von den Gewerbetreibenden und über die Preisgestaltung von uns allen generiert werden soll.
Unabhängig davon, dass wir das für unsozial und politisch unklug halten, haben wir auch erhebliche rechtliche Bedenken, ob die LHP der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, die vom Bund und den Ländern Berlin und Brandenburg getragen wird, finanzielle Hilfen geben darf.
Wir fordern deshalb mit einem Änderungsantrag, dass vor der Beschlussfassung ein entsprechendes REchtsgutachten eingeholt wird.

Um die Problematik zu erläutern, ist die Begründung für den Antrag beigefügt:

Begründung zum Änderungsantrag 13/SVV/0283

Mit der vorliegenden Drucksache will die LHP der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten – beginnend ab dem Jahr 2014 – jährlich 1.000.000 Euro zur Pflege ihrer hiesigen Parks und Gärten überweisen.

An dieser geplanten Handhabung bestehen rechtliche Bedenken:

 

1.    Für die Finanzausstattung der Stiftung sind die im Stiftungsrat vertretenen Stifter (Bund und Länder Berlin und Brandenburg) zuständig. Wenn die von ihnen zur Verfügung gestellten Finanzmittel nicht ausreichen, ist von ihnen nachzubessern.

2.    Über die Verwendung der Gelder ist dem Stiftungsrat Rechenschaft abzulegen. In ihm ist jedoch die LHP nicht vertreten, so dass sie keine Kontrolle über die Verwendung der Geldzuweisungen hat.

3.    Mit den Zuwendungen unterstützt die LHP letztlich die Bundesländer Berlin und Brandenburg sowie die Bundesrepublik Deutschland. An einem derartigen Geldfluss „von unten nach oben“ dürften Zweifel angebracht sein, zumal die LHP über viele Jahre hinweg keinen ausgeglichenen Haushalt mehr haben wird.

4.    Insbesondere die Entlastung des Bundeslandes Berlin kann nicht Sache der Brandenburger Kommune Potsdam sein.

5.    In diesem Zusammenhang stellt sich die grundsätzliche Frage, ob eine Finanzierung von Erweiterungs- und Pflegemaßnahmen an fremdem, nicht-städtischem Eigentum rechtlich überhaupt zulässig ist.

6.    Die Potsdamer Bürgerinnen und Bürger tragen ihren Teil zur Finanzausstattung der SPSG als Einwohner und Steuerzahler der Bundesrepublik Deutschland sowie des Landes Brandenburg bereits doppelt bei. Mit der Umsetzung des o. a. Antrages würden sie ein drittes Mal als Steuerzahler der Kommune Potsdam herangezogen (vgl. Antrag 13/SVV/0282 = Tourismusabgabe).


Eine Prüfung der vorgenannten Fragen beim Innenministerium Brandenburg – Kommunalaufsicht – dürfte nicht sachdienlich sein, da das Land Brandenburg in der Stiftung vertreten ist und deshalb eigene finanzielle Interessen hat.