9. 3. 2013 Potsdamer Demokraten: 3 Änderungsanträge zur Haushaltssatzung

Die Potsdamer Demokraten haben die folgenden drei Änderungsanträge zur  Haushaltssatzung eingebracht. Wie bekannt, will (und muss) der Kämmerer den Haushalt endlich ausgeglichen gestalten. Das macht er einerseits durch die Verlagerung der Schulden auf den stadteigenen KIS, der also beispielsweise Schulden aufnehmen muss, um die neue Schule in Bornstedt zu finanzieren - andererseits will er über die Tourismusabgabe und andere Steuererhöhungen mehr Einnahmen generieren.
Die Potsdamer Demokraten würden das gegebenenfalls mittragen, wenn denn auch auf der Seite der Ausgaben ernsthaft über Kürzungen nachgedacht würde.
Mit den Änderungen zum Uferweg Griebnitzsee wollen die Potsdamer Demokraten noch einmal die Diskussion über den "Jakobsweg" anstoßen. Soll die LHP tatsächlich annähernd 30 Mio. Euro ausgeben, um den von OB gewünschten Uferweg am Babelsberger Ufer wieder herzustellen? Haben wir nicht schon genug Geld für verlorene Prozesse in dieser Sache in den Sand gesetzt? Offensichtlich waren die Anrainer faktisch und juristisch im Recht, so dass wir unser gutes Geld für andere dringend notwendige Investitionen (vgl. vorgenannte Schule in Bornstedt) verwenden sollten.
Auch der Antrag zum Archiv e.V. zielt in diese Richtung. Es ist dem Steuerzahler nicht zu vermitteln, dass die LHP 625 T€ für die Brandschutzmaßnahmen eines Hauses ausgbit und es anschließend für einen symbolischen Euro verkauft. Übrigens sieht das die Kommunalaufsicht ebenso, wie man gerüchteweise hört.
Der Antrag zur Änderung des § 8 der HH-Satzung hat mehr als nur deklaratorischen Charakter. Bisher sind die sozialen Ausgaben und die der Kultur festgeschrieben und über jeden Diskussion erhaben. Eine Nachprüfung und damit eine mögliche Selbstbeschränkung finden nicht statt.  Das soll mit dem Änderungsantrag ein Ende haben, denn auch in diesem Bereichen gibt es Sparmöglichkeiten; hier sei nur an die Kosten für Frühstück und Vesper in den Kitas erinnert (625.000 Euro p. a.), die die Stadt anstelle der Eltern trägt und für die sie sich weiter verschulden muss. Es handelt sich dabei zwar um Ausgaben im sozialen Bereich, aber sehr wohl um freiwillige, zu denen die LHP nicht verpflichtet ist.


Antrag Uferweg Griebnitzsee

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Im Investitionsplan ist die Ziff. 0747000120001 „Erwerb von Grundstücken Uferzone Griebnitzsee“ (S. 88) zu streichen.

Die bisher bereitgestellten Gelder in Höhe von 2.569.983 Euro sind dem allgemeinen Haushalt bzw. anderen Investitionen zuzuführen.

Begründung:

So bedauerlich die Entwicklung am Uferweg Griebnitzsee auch ist, sollte die LHP die faktischen und juristischen Realitäten endlich anerkennen und auf weitere Ausgaben für Rechtstreitigkeiten (pro Jahr zwischen 325 T€ und 600 T€ eingeplant = 2,5 Mio. Euro - siehe S. 121), Grundstückserwerb bzw. geplante Entschädigungen der Anrainer verzichten.

Das gilt umso mehr, als Investitionen bei Schulen bzw. Kindertagesstätten, aber auch bei den Straßen, Geh- und Radwegen dringend erforderlich sind.

Im HH-Plan 2013/14 sind für den Uferweg 2.350 Mio. Euro eingeplant, zusammen mit den Folgejahren sind  7.726 Mio. Euro vorgesehen. Dabei bleibt es aber nicht, denn der OB hat als Gesamtausgaben die Summe von 14,7 Mio. Euro öffentlich bekannt gegeben – sachkundige Anrainer halten die Summe von annähernd 30 Mio. Euro für realistischer, wenn man die Gerichtskosten und die Kosten für die Enteignung, insbesondere die Entschädigungszahlungen für die Grundstückseigner, mit einbezieht.

Mit diesem Änderungsantrag soll der OB aufgefordert werden, von diesem aussichtslosen, aber gleichwohl kapitalzehrenden Vorhaben Abstand zu nehmen.

Antrag Archiv

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Im Investitionsplan ist die Ziff. 0924000110002 „Archiv e.V.“ (S. 94) zu streichen.

Die bisher bereitgestellten Gelder in Höhe von 625.000 Euro sind kulturellen bzw. sportlichen Förderungsmaßnahmen zuzuführen.

Begründung:

Die Potsdamer Demokraten unterstützen des engagierte Wirken des Archiv e.V.

Allerdings ist der bisher eingeschlagene Weg zur Erhaltung des Archivs ist ein Irrweg. Dies gilt sowohl für die finanzielle Seite, indem man der Öffentlichkeit nur schwer erklären kann, dass man 625 T€ für die Brandschutzmaßnahmen eines Hauses ausgibt und dann das Haus für einen symbolischen Euro verkauft. Das gilt aber auch für die jungen engagierten Mitglieder des Vereins, die in ein finanzielles Abenteuer getrieben werden, dessen Folgen sie sich vermutlich gar nicht bewusst sind.

Insofern wäre es für alle Seiten deutlich besser, wenn der KIS das Haus behalten und auf eigene Kosten herrichten würde. Gleichzeitig sollte der KIS verpflichtet werden, anschließend die notwendigen Räumlichkeiten dem Archiv e.V. zu einem kostendeckenden Mietpreis zu vermieten. Würde man dann die bereitgestellten 625 T€ dem Kulturhaushalt zuführen und von dort den Archiv e.V. finanziell unterstützen, könnte man jahrzehntelang die weitere Nutzung des Hauses Leipziger Str. 70 durch den Archiv e.V. sicherstellen.

Im Übrigen könnte man prüfen, die Räume, die der Archiv e.V. nicht benötigt, der Scholle 51 zur Verfügung zu stellen.

Antrag Änderung § 8

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

§ 8 Abs. 2 der Haushaltssatzung ist dahingehend zu ändern, dass die Ziff. 2.3 und 2.8 zu ergänzen sind um die Worte „..., soweit es sich um pflichtige Leistungen handelt“.

Begründung:

Alle Haushaltsausgaben werden bis zu einer Höhe von 95 Prozent freigegeben. Die restlichen 5 Prozent bedürfen eines Beschlusses des Kämmerers bzw. der SVV, soweit sie 5.000 Euro übersteigen.

Von dieser Bewirtschaftungssperre sind gemäß Ziff. 2.3 alle Aufwendungen des Deckungskreises soziale Leistungen sowie gemäß Ziff. 2.8 bestimmte Maßnahmen der Kulturförderung ausgenommen.

Diese unbeschränkte Freigabe erschließt sich nicht bei dem Teil der sozialen Leistungen bzw. Leistungen der Kulturförderung, die keine pflichtigen, sondern freiwillige Leistungen sind. In diesen Fällen sollten sehr wohl der Kämmerer bzw. die SVV noch einmal prüfen, ob das Ausschöpfen der vollen Planungsvorgaben tatsächlich erforderlich ist.