18. 9. 2013 Werbeveranstaltungen am Brandenburger Tor

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, Sondernutzungen für kommerzielle und nicht-kommerzielle Werbeveranstaltungen auf dem Platz am Brandenburger Tor in den Monaten Mai bis September nicht mehr zu erteilen.

Begründung:

Die Werbeveranstaltungen kommerzieller und nicht-kommerzieller Art am Brandenburger Tor mit Kraftfahrzeugen, Ausstellungs-LKW oder Gelenkbussen beeinträchtigen deutlich die Sicht auf das Tor selbst und natürlich auch das Erscheinungsbild der historischen Innenstadt.  Die Sondernutzungserlaubnisse durch die Verwaltung sind umso unverständlicher, als derartige Auswüchse durch die einschlägigen Werbesatzungen verhindert werden sollen. Diese sind für die Einzelhändler recht restriktiv gefasst und werden konsequent vom Außendienst der Verwaltung durchgesetzt.

Mindestens in den Monaten mit starkem Touristenaufkommen (Mai bis September) sollen Sondernutzungen für Werbeveranstaltungen sowohl kommerzieller als auch nicht-kommerzieller Art am Brandenburger Tor nicht mehr erteilt werden.

Als Ausweichort bietet sich der Luisenplatz an, der sich auf der stadtauswärts gelegenen Seite des Brandenburger Tores  anschließt und eher für solche Sondernutzungen geeignet ist, da er die historische Innenstadt weniger beeinträchtigt.