28. 8. 2013 Änderungsantrag zum Neubau der Weißen Flotte im Lustgarten
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Bei der Genehmigung ist darauf zu achten, dass die Höhe des Gebäudes nicht über die Terrassenhöhe des Hotels Mercure hinausragt.
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Durch die Beschränkung der Höhe werden die Beeinträchtigungen des Lustgartens, insbesondere die Sichtbeeinträchtigungen zum Stadtschloss hin auf ein Mindestmaß reduziert, indem der Neubau der Weißen Flotte nicht über die Terrasse und auch nicht über die Straßenhöhe der Langen Brücke hinausragt.
aktenkundig zugesagt:
Zitat aus dem Beschluss zur Drücksache 10/SVV/0462:
In die Niederschrift ist aufzunehmen:
nicht überschreiten sollte. Der Oberbürgermeister Herr Jakobs erwidert, dass das Gebäude nicht höher als die Terrasse des Hotels sein werde; Konkretes könne erst besprochen werden, wenn eine Entwurfs- und Durchführungsplanung vorliege und der Antrag zur Änderung der Sanierungsziele gestellt werde.