17. 2. 2013 Geplante Erhebung der Tourismusabgabe
Wie der Berichterstattung in der Presse über die öffentlichen Diskussionen zur Tourismusabgabe in den letzten Tagen zu entnehmen war, soll sie auf Basis der dem Finanzamt gemeldeten Umsätze erhoben werden. Hier erhebt sich die Frage, wie das in der Praxis bei Filialen bundesweit operierender Ketten oder gar bei ausländischen in Potsdam tätigen Unternehmen vorstellbar ist. Denn diese werden nicht zwingend beim FA Potsdam steuerlich erfasst. Schwedische Unternehmen zahlen bspw. beim FA Hamburg Nord die Umsatzsteuer und US-Unternehmen wohl beim FA Bonn.
Ich frage den Oberbürgermeister:
1. Wie werden in Potsdam tätige Filialen bundesweit operierender Handelsketten erfasst?
2. Wie werden Filialen ausländischer Ketten erfasst?
3. Werden auch deutsche bzw. ausländische Banken in die Tourismusabgabe einbezogen, da sie durch Geldgeschäfte mit Touristen zusätzliche Einnahmen generieren (z.B. Barabhebungen)?
4. Wie beabsichtigt man mit Personengesellschaften (GBR, EK, KG, OHG) umzugehen, deren Inhaber zwar ihr Geschäft in Potsdam haben, aber in einer anderen Gemeinde wohnen?